Konkordat von 1801

gigatos | Dezember 27, 2021

Zusammenfassung

Das Konkordat von 1801 war ein Abkommen zwischen Napoleon Bonaparte und Papst Pius VII. mit dem Ziel, die seit dem Tod von Pius VI. in französischer Gefangenschaft sehr angespannten Beziehungen zwischen letzterem und dem Heiligen Stuhl wiederherzustellen.

Das Konkordat wurde 1905 von der französischen Regierung einseitig aufgekündigt, als das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet wurde, was eine wütende Reaktion von Papst Pius X. hervorrief, der mit der Enzyklika Vehementer Nos protestierte. Sie ist derzeit nur in den französischen Gebieten Elsass und Moselle in Kraft.

Napoleon Bonaparte war im Einklang mit seinen revolutionären Ideen der katholischen Kirche nicht wohlgesonnen, der er während des ersten Italienfeldzugs zahlreiche Gebiete, darunter Avignon, abnahm. Er hielt auch Papst Pius VI. gefangen, der in Valence in Gefangenschaft starb.

Nach dem Staatsstreich von Brumaire wurden, obwohl die neue Regierung immer noch aus alten Thermidorianern bestand, die Deportationsdekrete zurückgenommen, die Kirchen für Feiern zur Verfügung gestellt und die Einhaltung der Dekaden nur noch für Beamte verpflichtend. Der Eid des Hasses auf die Monarchie wurde abgeschafft, dafür wurde für Geistliche ein Gelöbnis der Verfassungstreue eingeführt. Einige Katholiken, angeführt von Émery, sprachen sich dafür aus, um die Rückkehr zum Gottesdienst so schnell wie möglich zu gewährleisten und die Gläubigen nicht weiter im Stich zu lassen. Auf der anderen Seite beharrten die Unnachgiebigsten auf dem System der Missionen bis zur Rückkehr des Rex Christianissimus, des rechtmäßigen Inhabers der Macht. Diese Position stieß bei den Emigranten und in den Regionen, in denen religiöse Skrupel und Loyalität gegenüber der Krone noch vorhanden waren, auf fruchtbaren Boden. Napoleon befreite daher die Minister der westlichen Regionen, in denen das Problem der Chouannerie noch nicht vollständig gelöst war, von dieser Verpflichtung als ersten Schritt zum Waffenstillstand von 1801. Die Spaltung unter den Orthodoxen wurde durch das Fehlen von Bischöfen auf französischem Boden und das Fehlen von Seminaren zur Rekrutierung neuer Priester noch verschärft. Außerdem wurden die Kirchen in den Departements, in denen das Versprechen nicht eingelöst werden durfte, den Konstitutionalisten zugeteilt, die dadurch in den Augen der Regierung immer mehr an Zuverlässigkeit und nach der Einberufung eines neuen Konzils auch an Macht gewannen.

Napoleon war sich bewusst, dass Frankreich trotz aller Entchristlichungsversuche katholisch blieb und bleiben wollte. Er ist davon überzeugt, dass die Befriedung des Westens ohne die bons prêtres nicht möglich ist, und erkennt, wie leicht die Ordnung wiederhergestellt werden kann, wenn ihnen mehr Garantien gegeben werden. Es ist von größter Bedeutung, die Sympathie des orthodoxen Klerus zu gewinnen, der als einziger einen wirklichen Einfluss auf das Volk hat und die Einberufung und die Steuererhebung behindert hat. Die Situation bot zwei Alternativen: Zwang, einen Weg, den das Direktorium bereits mit den Trennungsgesetzen zu beschreiten versucht hatte, auf die Gefahr hin, die Republik zu verlieren, oder einen Kompromiss mit einer höheren Autorität, die in der Lage war, die Menschen dazu zu bringen, die grundlegenden Neuerungen der Revolution zu akzeptieren, und an die sich die Konstitutionalisten selbst zunehmend gewandt hatten, um doktrinäre und disziplinarische Anweisungen zu erhalten. Die Gründe für das Konkordat können nicht wirklich gewürdigt werden, wenn man sie nicht aus einer europäischen Perspektive betrachtet. Tatsächlich wäre eine Befriedung mit dem Papsttum wirksamer gewesen als ein Bündnis zwischen Napoleon selbst und dem konstitutionellen Klerus oder der protestantischen Fraktion, um seine Legitimität und die der Revolution auch in eroberten Gebieten wie Belgien, dem Rheinland und Norditalien (wo die Autorität nur anerkannt wurde, wenn sie religiös geweiht war) zu konsolidieren. Es könnte auch alle anderen italienischen Staaten und das katholische Spanien auf seine Seite ziehen, um sich gegen die Engländer zu positionieren.

Aus der Sicht des neu gewählten Pius VII. hing das Schicksal des Katholizismus davon ab, welche Haltung Frankreich einnehmen würde. Die anderen katholischen Mächte galten nämlich als unzuverlässig, da sie stets bereit waren, dem Heiligen Stuhl Landstriche oder einen Teil seiner Vorrechte abzunehmen, ganz im Sinne des inzwischen weit verbreiteten josephinischen Denkens. Außerdem hätte der Heilige Stuhl niemals zugestimmt, seine Sache an ein exklusives Bündnis zu binden, um die apostolische Freiheit nicht zu opfern und seine universalistische Berufung zu bewahren. Die besseren Aussichten, die Frankreich offenbar bot, veranlassten die kurialen Kreise jedoch, eine Einigung mit Napoleon zu suchen. Diese mögliche Einigung musste sich auf zwei Eckpfeiler stützen. Religionsfreiheit, verstanden als Anerkennung des Katholizismus als Staatsreligion oder zumindest als vorherrschende Religion, die die zivile Macht zwingen würde, ihre Disziplin zu respektieren und keine Gesetze zu erlassen, die gegen ihre Moral verstoßen, und zweitens die Beendigung des Verfassungsschismas. Joseph Bonaparte, der Bruder von Napoleon, wurde daher nach Rom geschickt, um mit dem Papst zu verhandeln.

Die ersten konkreten Anzeichen einer Annäherung gab es im Februar, als ein erster Entwurf des Konkordats an den Papst geschickt wurde; bei dieser Gelegenheit wurde auch ein antikes Simulakrum der Madonna von Loreto zurückgegeben, das die Franzosen bei der Plünderung der Kirche von Loreto 1797 erbeutet hatten. Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde das Konkordat am 15. Juli 1801 unterzeichnet und am 14. August desselben Jahres von beiden Parteien – vertreten durch den Kardinalstaatssekretär Consalvi und Joseph Bonaparte – ratifiziert. Ein Jahr später nahm Napoleon, um seinen Versöhnungswillen zu demonstrieren, zusammen mit zwanzig Bischöfen und Kardinal Giovanni Battista Caprara Montecuccoli an einer Messe in Notre-Dame (Te Deum) teil.

Im Rahmen des Konkordats erkannte Frankreich den Katholizismus als Hauptreligion der Nation an und stellte bestimmte Bürgerrechte wieder her, die der Kirche durch die Zivilverfassung des Klerus von 1790 entzogen worden waren. Das Dokument wurde vom Staatssekretär Ercole Consalvi verfasst und besagte, dass die Kirche auf die vom französischen Staat nach der Revolution beschlagnahmten Güter verzichtete und gleichzeitig das Recht erhielt, Bischöfe abzusetzen, die weiterhin vom Staat gewählt wurden. Die während der Revolution aufgelösten Orden werden nicht erwähnt und blieben daher unentdeckt.

Das Dokument beginnt mit zwei Erklärungen. In der ersten erkennt die Regierung der Französischen Republik die katholische, apostolische und römische Religion als die der überwiegenden Mehrheit der französischen Bürger an und gesteht damit das Scheitern des von der Revolution unterstützten Entchristianisierungsprozesses und den Verzicht auf die Einführung einer nationalen Religion in Frankreich ein (das Projekt einer zivilen Verfassung des Klerus wird implizit abgelehnt). Als Gegenleistung für die Gewährung der im Konkordat festgelegten Rechte und Vorrechte wurde Napoleon aufgefordert, ein Glaubensbekenntnis abzulegen. In der zweiten Erklärung forderte der Papst die vollständige Freiheit der katholischen Religionsausübung.

Schließlich endet der Text mit einer Verpflichtung, in der der Papst die Rechte und Vorrechte der Regierungschefs, sofern sie sich zur katholischen Religion bekennen, anerkennt, die sie vor der Revolution hatten, sowohl im diplomatischen Bereich als auch bei der Ernennung von Kardinälen. Außerdem wurde die Dekadenz der bourbonischen Dynastie verkündet und dem Regierungschef die Vorrechte des Rex Christianissimus zugesprochen.

In Wirklichkeit enthält jeder Artikel mehr oder weniger kalkulierte Zweideutigkeiten. Denn die Situation erforderte dringend einen Weg, um zwei unterschiedliche Lehrsysteme miteinander zu verbinden: das revolutionäre politische System auf der einen Seite und das einer als unveränderlich geltenden Lehre auf der anderen. Auf den ersten Blick scheinen die Verhandlungen einen Triumph der Politik des Ersten Konsuls darzustellen, da viele der wichtigsten Errungenschaften der Revolution beibehalten wurden: keine vorherrschende Religion (der Grundsatz der Religionsfreiheit wurde nicht angetastet) und der Klerus, der keinen Orden darstellt, mit unabhängigen Eigentums-, Verwaltungs- und Justizprivilegien. Das Konkordat sieht jedoch die Wiedererlangung von Sicherheit und Handlungsfreiheit für die katholische Kirche in Frankreich vor, einer Nation, die damit wieder in die römische Einheit eintritt. Schließlich bedeutet es den Untergang der schismatischen Versuche in der gallikanischen Tradition, die im vorangegangenen Jahrzehnt unternommen worden waren, und besiegelt einen beispiellosen Triumph der päpstlichen Gerichtsbarkeit.

Die Ratifizierung des Konkordats erfolgte von Seiten des Heiligen Stuhls sehr schnell. Innerhalb kurzer Zeit wurde dies in der Enzyklika Ecclesia Christi der gesamten katholischen Welt verkündet, während das kurze Tam multa die französischen Bischöfe zum freiwilligen Rücktritt aufforderte. Kardinal Caprara wurde zum Legat a latere ernannt, der mit der Wiedereinführung des Kultes auf französischem Gebiet beauftragt wurde. An Vorwürfen mangelte es jedoch nicht, sowohl im geistlichen Bereich, da die geplanten Zugeständnisse einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen drohten, als auch im weltlichen Bereich, da die Gebiete der Gesandtschaften innerhalb der Zisalpinischen Republik verblieben. Darüber hinaus traten nach der kurzen Tam-Strafe 55 Bischöfe zurück, während 38 sich weigerten, dies zu tun, was die Konkordatspolitik behindern könnte. Ein weiterer Stolperstein war die Abrechnung mit den ehemaligen Konstituierten: Der Heilige Stuhl verlangte, dass sie für die Ernennung zu einem Bischof ausdrücklich „die Urteile des Heiligen Stuhls über die Angelegenheiten Frankreichs“ akzeptieren sollten. Napoleon war jedoch entschieden gegen diesen Rückzug, der seinen Plan der nationalen Befriedung behinderte, und Caprara sah sich mit einem Ultimatum konfrontiert, das zum Bruch jeder Vereinbarung führen konnte. Trotz der Unterstützung und Vermittlung Berniers lehnten sogar einige ehemalige Konstituierte den geforderten Widerruf ab, und Pius VII. zog sich aus Bestürzung von der Einsetzungsbulle zurück.

Eine weitere herbe Enttäuschung erlebte Pius VII., als dem Konkordat bei seiner Annahme durch die beratenden Versammlungen die so genannten Organischen Artikel hinzugefügt wurden (Keimgesetz Jahr X). Sie waren das Ergebnis des Widerstands gegen das Konkordat innerhalb eines Teils des Klerus, der altgedienten Legalisten und der revolutionären Beamten. Napoleon und Talleyrand selbst wollten zeigen, dass sie den gallischen Nationalgeist nicht verloren hatten. Im April 1802 wurden die 77 Artikel dem Text des Konkordats willkürlich beigefügt und als vom Papst selbst genehmigt ausgegeben. Sie verlangten insbesondere die staatliche Genehmigung, dass der Klerus päpstliche Schreiben, konziliare Dekrete, Legaten und apostolische Beauftragte empfängt und in nationalen oder metropolitanen Konzilien zusammenkommt. Alle klösterlichen Orden blieben abgeschafft. Die Lehre der Erklärung von 1682 wurde in allen Seminaren eingeführt. Jeder Angriff auf den Geist der gallikanischen Kirche würde unter die Fälle von Missbrauch fallen, die vom Staatsrat beurteilt werden. Darüber hinaus erließ die Regierung Beschränkungen für öffentliche Gottesdienste, beispielsweise in Städten mit einer großen protestantischen Bevölkerung, und griff in zahlreiche Details der kirchlichen Organisation ein. Pius VII. prangerte die Unannehmbarkeit dieses Vorgehens an und forderte „angemessene und notwendige Änderungen“.

Um das Konkordat durchzusetzen, musste der Kultusminister Portalis einen Dialog mit dem sehr mächtigen Legaten Caprara und dem weniger nachgiebigen Bernier führen. Bernier war für die Reorganisation der Diözesen zuständig, von denen er sechzig abschaffen und neu zuweisen konnte. Orthodoxe und konstitutionelle Bischöfe waren gleichermaßen vertreten, und unter den neuen Ernennungen befand sich auch die von Fesch in Lyon, einem Onkel Napoleons. Auch die Pfarreien wurden reorganisiert und in ihrer Zahl reduziert. Ein Problem ergab sich jedoch, als sie einen bestimmten Prozentsatz von Mitarbeitern unter den Verfassungsmitgliedern auswählen musste, ein Verfahren, das durch den Antrag auf Rücknahme unmöglich gemacht wurde. Caprara erinnerte daran, dass das päpstliche Schreiben Pius“ VI. von 1790 von den Schismatikern akzeptiert werden musste, bevor eine Versöhnung stattfinden konnte. Aus diesem Grund wurde der Legat vorgeladen und von Napoleon streng gerügt, der ihn zwang, seine Aussagen zu widerrufen, was die römische Kurie zutiefst verbitterte. Auch wenn dies wie ein Sieg für die Regierung aussah, begannen die orthodoxen Bischöfe in Wirklichkeit, nur diejenigen Pfarrer in ihre Gemeinden zu berufen, die sich mit dem geforderten Rückzug zufrieden gaben. Gleichzeitig gab es Proteste von einigen orthodoxen Bischöfen, die sich geweigert hatten, zurückzutreten, und von der Bevölkerung des Westens, die sich dem Vormarsch der Revolution so entschieden widersetzt hatte. Diese antikonkordatarische Opposition organisierte sich in Petites Églises, die in der Konkordatslandschaft isoliert waren und gegen die die Regierung rücksichtslos vorging. Denn England bereitete sich nach dem Bruch des Vertrags von Amiens auf den Krieg vor und unterstützte auch die Sache der Chouannerie. Eine ähnliche Reaktion war in den belgischen Diözesen zu beobachten, die dem gallikanischen Genius stets feindlich gegenüberstanden. Napoleon forderte daraufhin eine offizielle Verurteilung durch den Papst, die jedoch nicht erfolgte.

Auf der Verwaltungsebene traten dann neue Probleme auf. Mit dem Gesetz aus dem Keimjahr X setzte die Regierung eine Grenze für die Ausgaben, die sie für den Gottesdienst akzeptieren würde. Für die Unterstützung der ausgeschlossenen Geistlichen waren die Gemeinden zuständig, doch die meisten von ihnen verzichteten darauf und ließen die Priester mittellos zurück. In diesem Zusammenhang gab es aus Rom keine Einwände gegen die den Protestanten zugestandenen Freiheiten, weder gegen die Gewährung eines organischen Statuts noch gegen die wirtschaftliche Gleichbehandlung von Geistlichen und Priestern. Ein neuer Konflikt entstand jedoch in der Frage der zivilen Eheschließung und der Gültigkeit von Ehen, die von Verfassungsmitgliedern geschlossen wurden, sowie von Ordensleuten, die in den letzten zehn Jahren ihr Gelübde abgelegt hatten. Dieses Problem wurde durch die Veröffentlichung des Zivilgesetzbuches im März 1804 noch verschärft, das die vertragliche Ehe und die Scheidung beibehielt. Nicht zuletzt schuf das Konkordat einen gefährlichen Präzedenzfall: Andere Staaten waren bereit, das Papsttum um ähnliche Zugeständnisse zu bitten, wie sie der Erste Konsul erreicht hatte.

Um seine Gier nach Legitimität zu befriedigen, beschloss Napoleon, sich vom Papst zum Kaiser krönen zu lassen. Der Papst, der sich einen Vorteil bei der Lösung der ungelösten Fragen verschaffen wollte, beschloss, die Einladung anzunehmen und eine neue Phase der Verhandlungen einzuleiten. Die ersten Hindernisse ergaben sich in Bezug auf den Eid, den Bonaparte bei seiner Krönung ablegen musste: Es wurde nämlich erwartet, dass er die Errungenschaften der Revolution gegen die Kirche und die Religionsfreiheit respektierte. In Bezug auf das Konkordat bat der Papst ausdrücklich um die Streichung der umstrittenen organischen Artikel. Außerdem wurde die nun auch von Fesch und Bernier vertretene Forderung nach der Vorlage der Konstitutionen bekräftigt und die Möglichkeit der Übersendung päpstlicher Bullen ohne vorherige Genehmigung der Zivilbehörden gefordert.

Trotz der Zugeständnisse der französischen Regierung zögerte der Papst: Die Vorbereitungen für die Dritte Koalition waren im Gange und Pius VII. wollte vermeiden, in den Augen der anderen europäischen Mächte als parteiisch zu erscheinen. Nach weiteren Zusicherungen von Napoleon und Fesch beschloss der Papst schließlich, im „großen Interesse der Religion“ nach Paris zu reisen. Die im November 1804 begonnene Reise erwies sich als unglaublicher Erfolg, denn sie zeigte, wie groß die Verehrung und die Loyalität des französischen Volkes waren: Überall versammelten sich Massen von Gläubigen und feierten tagelang in Anwesenheit des Heiligen Vaters, wie zum Beispiel in Lyon.

Eine weitere beachtliche Errungenschaft war die bedingungslose Abkehr des konstitutionellen Klerus, die von Napoleon selbst vorangetrieben wurde, weil er den Forderungen des Papstes so weit wie möglich nachkommen wollte. Auf diese Weise wurde das interne Schisma innerhalb der gallikanischen Kirche beendet. Das Ereignis hatte eine solche Wirkung im Ausland, dass Scipione Ricci selbst bei seiner Rückkehr nach Rom seine Position in Anwesenheit des Papstes widerrief. In Bezug auf das Konkordat und das Zivilgesetzbuch weigerte sich die französische Regierung jedoch, das bereits Ratifizierte zu ändern, akzeptierte jedoch, dass sich die Priester an die Vorschriften des kanonischen Gesetzbuchs halten konnten, und versprach eine Verbesserung der wirtschaftlichen Behandlung des Klerus sowie die Einrichtung neuer Metropolitanseminare. Napoleon hoffte, durch diese Gunstbezeugungen mehr Einfluss bei den kirchlichen Verhandlungen in Deutschland zu gewinnen, was ihm jedoch nicht gelang. Dieser letzte Dissens, zusammen mit dem päpstlichen Unmut über die Einführung des Zivilgesetzbuches in Mailand und dem Scheitern der Unterdrückung der Melzi-Dekrete, schuf einen ersten Riss in den Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich, der zu den Konflikten der folgenden Jahre führte.

In den französischen Gebieten Elsass und Mosel, die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Konkordats zum Deutschen Reich gehörten, gilt das Konkordat von 1801 (auf Wunsch der örtlichen Bevölkerung) auch nach der Rückkehr nach Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg weiter. Die elsässischen Beamten akzeptierten den Anschluss an Frankreich im Jahr 1919 unter anderem unter der Bedingung, dass diese Sonderregelung beibehalten werden würde.

Die Gültigkeit dieser Besonderheit wurde im Februar 2013 vom Verfassungsrat bestätigt. Folglich ist der Staat, zumindest formell, an der Ernennung des Bischofs von Metz und des Erzbischofs von Straßburg beteiligt.

André Latreille, L“Eglise Catholique et la Révolution française, Paris, Les Editions du Cerf, 1970.

Quellen

  1. Concordato del 1801
  2. Konkordat von 1801
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