Königreich Preußen

gigatos | Dezember 29, 2021

Zusammenfassung

Preußen (info) war ein Herzogtum, später ein Königreich und schließlich ein Staat in Deutschland. Seit dem 18. Jahrhundert war es ein bedeutender europäischer Staat, der 1947 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs formell aufgelöst wurde.

Das Herzogtum Preußen war bis 1657 dem Königreich Polen unterstellt. 1618 ging das Herzogtum eine Personalunion mit der Markgrafschaft Brandenburg ein. Mit der Schwächung Polens im Jahr 1701 wurde dieser Staat zu einem unabhängigen Königreich (deutsch: Königreich Preußen). Im 18. Jahrhundert entwickelte sich Preußen zu einer starken Militärmacht, insbesondere unter Friedrich II (Friedrich der Große).

Im 19. Jahrhundert wurde Preußen der führende deutsche Staat. Dies zeigte sich im militärischen Sieg Preußens über Österreich im Jahr 1866, der die Frage der Führung unter den deutschen Staaten klärte, und in der Tatsache, dass der König von Preußen ab 1871 auch Kaiser des Deutschen Reiches war. Letzteres wurde durch die Vereinigung der deutschen Staaten (mit Ausnahme Österreichs) im Jahr 1871 zu einem Reich unter preußischer Führung ermöglicht. Die Monarchie wurde 1918 zugunsten einer republikanischen Herrschaft gestürzt und Deutschland in die Weimarer Republik umgewandelt. Preußen war unter dem Namen Fristaten Preussen (deutsch: Freistaat Preussen) die größte Teilrepublik dieses Staates. In der Zwischenkriegszeit dominierten die Sozialdemokraten das politische Leben in Preußen. Infolgedessen geriet die Republik in einen scharfen Konflikt mit den Nationalsozialisten und wurde 1933 in den vereinigten deutschen Staat (Nazideutschland) eingegliedert. Obwohl Preußen 1933 aufgehört hatte zu existieren, erklärten die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs das Land am 25. Februar 1947 für aufgelöst.

Der größte Teil Preußens gehörte zum Norddeutschen Tiefland und kann allgemein als Flachland bezeichnet werden (rund 268.000 Quadratkilometer, mehr als drei Viertel), während nur 80.300 Quadratkilometer gebirgig waren. Die Ebene ist im Osten, wo nur Schlesien gebirgig ist, viel breiter als im Westen, wo der Teutoburger Wald weniger als 150 Kilometer von der Nordsee entfernt ist.

Eine von Düsseldorf über Halle nach Breslau gezogene Linie würde das Flachland grob vom Gebirge trennen. Im Südosten war Preußen von Österreich durch das Sudetenland getrennt, das im Odertal begann und sich von dort aus nach Nordwesten erstreckte. Dazu gehörte auch das Riesengebirge mit der höchsten Erhebung Preußens, der Schneekoppe (1.603 Meter über NN), und ging schließlich in das Lausitzer Bergland über. Das Harzgebirge jenseits der sächsischen Ebene folgte der gleichen allgemeinen Richtung und kann als eine separate Fortsetzung des Systems betrachtet werden. Südlich des Harzes durchschnitt die preußische Grenze den nördlichen Teil des Thüringerwaldes, der sich nach Nordwesten durch das Weserbergland und den Teutoburger Wald fortsetzte. Der südwestliche Teil Preußens wurde von der niederrheinischen Hochebene eingenommen, die auf der linken Seite den Hunsrück und die Eifel und auf der rechten Seite den Taunus, den Westerwald und das Sauerland umfasste.

Zwischen dem niederrheinischen und dem thüringischen Gebirgssystem liegen der Vogelsberg, die Rhön und andere Hügel, die zum oberrheinischen Trias-System gehören. Das schlesische Gebirge besteht hauptsächlich aus Granit, Gneis und Schiefer, während der Harz, der Thüringer Wald und die Niederrheinische Tiefebene hauptsächlich dem Devon- und Silursystem angehören. Nördlich des Sauerlandes befinden sich die bedeutenden Kohlevorkommen rund um das Ruhrgebiet, auch in Schlesien gibt es große Kohlefelder.

Preußen wird von allen großen Flüssen Deutschlands durchflossen: Weichsel, Oder, Elbe, Weser, Rhein und Donau (die durch Hohenzollern fließt). Fast die gesamte Küstenlinie Deutschlands gehörte zu Preußen, und es besaß alle Seehäfen mit Ausnahme der drei bedeutendsten: Lübeck, Hamburg und Bremen sowie einige in Oldenburg und Mecklenburg.

Die ältere Geschichte Preußens

Das Gebiet, das zum deutschen Staat Preußen wurde, war in der Antike von zwei vorchristlichen baltischen Völkern bewohnt, den Preußen und den Jatvinen. Sie waren am engsten mit den Litauern verwandt. Sie waren Reiterstämme, die häufig Raubzüge gegen ihre polnischen und weißrussischen Nachbarn unternahmen. Im Jahr 1226 führte der masowische Herzog Konrad von Masowien den Deutschen Orden in seinem Herzogtum ein, um einen wirksamen Grenzschutz zu gewährleisten. Die Ritter des Ordens sollten die nordöstlichen Grenzen gegen die Balten schützen, da diese Konrads Vasallen waren. Ab 1231 eroberte der Deutsche Orden sein eigenes Königreich in Preußen, und in den 1280er Jahren wurde der letzte preußische Widerstand niedergeschlagen. Sie wurden im 17. Jahrhundert durch eingewanderte deutsche Kolonisten christianisiert und assimiliert.

Die Konflikte mit Polen dauerten das ganze 14. Jahrhundert hindurch an, aber erst als sich die ehemaligen Feinde Polen und Litauen in der Gemeinschaft Polen-Litauen zusammenschlossen, gelang es diesem Pakt, die Ordensritter zu besiegen (siehe Schlacht bei Tannenberg (1410)). Der Konflikt setzte sich im 15. Jahrhundert fort, und nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454-1466) wurde der Deutsche Orden zerschlagen und besiegt und wurde wieder ein polnischer Vasall. Die Ordensritter unternahmen einige Aufstandsversuche, wurden aber 1521 endgültig besiegt. 1525 wurde der Ordensstaat in Preußen durch die Einführung der lutherischen Lehre durch den Ordenshochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach und mit Zustimmung von König Sigismund I. von Polen von einem Kirchenstaat in ein weltliches Herzogtum umgewandelt. Unter polnischer Oberhoheit entstand hier das säkularisierte Herzogtum Preußen unter der Herrschaft des Hauses Hohenzollern. 1561 gingen die Besitzungen des Deutschen Ordens im Baltikum endgültig unter, nachdem die Livländische Konföderation mit den Livländischen Orden im Livländischen Krieg besiegt worden war und auch Livland und Kurland unter polnisch-litauische Oberhoheit, die Isle of Man unter dänische und Estland unter schwedische Oberhoheit gestellt wurden.

Auf Herzog Albrecht folgte sein Sohn, der geisteskranke Herzog Albrecht Friedrich. 1577 wurde Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach in Albrecht Friedrichs Namen zum Verwalter ernannt, und die Kurfürsten von Brandenburg regierten Albrecht Friedrichs Herzogtum für den Rest seiner Regierungszeit. Im Jahr 1618 ging das Herzogtum Preußen mit Zustimmung des polnischen Königs Sigismund eine Personalunion mit dem deutschen Kurfürstentum Brandenburg ein, als auf den kinderlosen Albrecht Friedrich sein Schwiegersohn, Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg, der seit 1608 Regent war, folgte. Damit wurde der Titel des Herzogs mit dem des Kurfürsten von Brandenburg innerhalb des Heiligen Römischen Reiches vereint, das Herzogtum Preußen blieb jedoch zunächst ein Vasall Polens, so dass die Kurfürstinnen weiterhin sowohl dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches als auch dem König von Polen für ihre jeweiligen Herrschaftsgebiete die Treue schworen.

Im Krieg Schwedens gegen Polen (1655-1660) schloss sich Preußen der schwedischen Seite an. Im Polnisch-Schwedischen Krieg nutzte Preußen die enorme Schwächung Polens im Krieg gegen die Schweden und Russen und entließ im Vertrag von Wehlau am 29. September 1657 und im Frieden von Oliwa am 3. Mai 1660 Ostpreußen aus der Vasallität zu Polen und wurde damit unabhängig.

Als Friedrich Wilhelms Sohn, Kurfürst Friedrich III., mit Zustimmung des polnischen Königs August II. des Starken 1701 den Königstitel König von Preußen annahm, wurde dieser an das souveräne Herzogtum Preußen und nicht an das Kurfürstentum Brandenburg gebunden, das dem Kaiser unterstellt war, und so wurde Preußen zum Namensgeber der gesamten Hohenzollern-Monarchie.

Königreich Preußen (1701-1918)

Friedrich I. wurde am 18. Januar 1701 in Königsberg zum ersten König von Preußen gekrönt. Er interessierte sich für Kunst und Wissenschaft, setzte sich aber auch für die materielle Entwicklung des Landes ein, zum Beispiel durch die Verbindung der Flussgebiete des Périgord und der Memel. Im Spanischen Erbfolgekrieg unterstützte er den Kaiser mit einem Hilfskorps unter Leopold von Dessau, und im Vertrag von Utrecht, der jedoch nach dem Tod des Königs beendet wurde, wurde Preußen als König bestätigt und das so genannte Obere Viertel der Gelder bestätigt. Friedrich erwarb auch einige andere Territorien, nämlich durch Kauf Quedlinburg (1698) und Tecklenburg (1707) und durch Erbschaft von Wilhelm III. von Oranien die Grafschaften Mörs und Lingen (1702) und Neuenburg mit Valangin (1707).

Sein Sohn, Friedrich Wilhelm I., machte sich durch Sparsamkeit einen Namen, indem er die Finanzen des Landes ordnete und Mittel zur Verbesserung der Landwirtschaft und anderer Industrien sowie zur Aufrüstung der Armee beschaffte. Jährlich wurden große Summen für die materielle Entwicklung des Landes und für die Unterstützung von Einwanderern bereitgestellt. Er nahm 18.000 Protestanten auf, die 1728 aus Salzburg vertrieben worden waren.

Eine Reihe von Städten und Dörfern wurden gegründet. Die Armee wuchs schließlich von 38.000 auf 83.000 Mann an, von denen viele aus dem Ausland rekrutiert wurden, um nicht zu viele Menschen aus der Landwirtschaft abzuziehen. Auch die Organisation und Ausbildung der Armee wurde verbessert. Leopold von Dessau spielte bei dieser Arbeit eine wichtige Rolle. Für die interne Verwaltung wurde ein einziges Zentralamt, das Generaldirektorium oder Generaloberkriegs-, Finanz- und Domänendirektorium, mit fünf Abteilungen eingerichtet. Für die Beamten galten die gleichen Pünktlichkeits- und Gehorsamspflichten wie für die Armee.

In seiner Außenpolitik blieb Friedrich Wilhelm I. dem Kaiser treu, der über den preußischen Botschafter in Wien, von Seckendorf, großen Einfluss auf ihn ausübte. Er soll eine Leidenschaft für Soldaten gehabt haben, nahm aber nur an einem Krieg teil, dem Großen Nordischen Krieg. Während des Aufenthalts von Karl XII. im Osmanischen Reich drangen russische und polnische Truppen in Schwedisch-Pommern vor und eroberten Stettin (Szczecin). Friedrich Wilhelm gelang es dann, sie zu überreden, ihm die Stadt zu überlassen, wenn er im Gegenzug die Schweden daran hinderte, sie von Pommern aus anzugreifen. Als Karl 1714 nach Pommern zurückkehrte und Friedrich Wilhelm sich weigerte, die Stadt zu übergeben, begannen die Feindseligkeiten, die mit der Einnahme ganz Pommerns und Rügens durch die Preußen endeten. Der Krieg endete mit dem Stockholmer Frieden von 1720, in dem Preußen das südliche Vorpommern mit Stettin (d.h. das Land von der Oder bis zur Peene) sowie Usedom und Wollin behielt, aber 2 Millionen Reichstaler an Schweden zahlte.

Während des Polnischen Erbfolgekriegs (1733-35) nahmen einige preußische Truppen an der Schlacht des Kaisers gegen die Franzosen teil. Als dieser sich jedoch weigerte, Preußens Anspruch auf die Erbrechte der Herzogtümer Jülich und Berg zu befriedigen, entstand am Berliner Hof eine Unzufriedenheit mit den Habsburgern, die bald wichtige Folgen hatte. Als der deutsche Kaiser Karl VI. etwa zur gleichen Zeit wie Friedrich Wilhelm starb, weigerte sich sein Sohn und Nachfolger Friedrich II. der Große, die so genannte pragmatische Sanktion (nach der Maria Theresia die Nachfolge ihres Vaters Karl VI. antreten sollte) anzuerkennen, da die Bedingungen, unter denen diese Sanktion 1728 von Preußen anerkannt worden war, nicht erfüllt worden waren. Im Gegenteil, er erhob selbst Anspruch auf Schlesien und fiel bald in das Land ein, während andere Feinde Maria Theresia aus anderen Richtungen angriffen (Österreichischer Erbfolgekrieg). Die überwiegend protestantische Bevölkerung Schlesiens wurde von den Preußen willkommen geheißen, und fast das gesamte Land wurde ohne Widerstand eingenommen. Nach Friedrichs Siegen bei Mollwitz (10. April 1741) und Chotusitz (17. Mai 1742) bot Maria Theresia Frieden an, und diese Beteiligung Friedrichs am Österreichischen Erbfolgekrieg, der gemeinhin als Erster Schlesischer Krieg bezeichnet wird, wurde durch den Frieden von Breslau (bestätigt in Berlin am 28. Juli desselben Jahres) abgelehnt, wodurch Preußen Schlesien mit Ausnahme von Teschen, Troppau und Jägerndorf sowie die Grafschaft Glatz (insgesamt 38 500 km² und 1,2 Millionen Einwohner) erhielt.

Als das regierende Fürstenhaus von Ostfriesland 1744 aufgelöst wurde, fiel Ostfriesland an Preußen, das 1694 vom Kaiser das Recht auf dieses Reich für den Fall einer Vakanz erworben hatte. Der Wunsch Österreichs, Schlesien zurückzuerobern, gab Friedrich Anlass, einen neuen Krieg mit Maria Theresia zu beginnen, den so genannten Siebenjährigen Krieg (1756-63), in dem auch Russland, Frankreich, Sachsen und Schweden als Gegner auftraten. Doch Friedrich, der nur von England und einigen kleinen deutschen Staaten unterstützt wurde, gelang es im Frieden von Hubertsburg (15. Februar 1763), sein Land zu erhalten, auch wenn es stark dezimiert war. Mit großem Eifer machte sich Friedrich nun an den Wiederaufbau des Landes. Den Verlust von Menschen versuchte er durch die Förderung der Einwanderung zu ersetzen; durch große Bauunternehmen sorgte er für Arbeitsplätze. Er gründete eine Bank in Berlin und verbesserte das Postwesen. Später ergriff er mehrere finanzielle Maßnahmen, wie die Einführung mehrerer Monopole und die Erhöhung der Steuern auf Tabak, Wein und Kaffee, was zu Unzufriedenheit führte. Die Armee wurde umgestaltet.

Nach dem Siebenjährigen Krieg wandte er sich an Russland, um sich gegen Österreich abzusichern. So mischte er sich auch in die Angelegenheiten Polens ein und entwarf 1769 den ersten Plan zur Teilung Polens. Dies geschah jedoch erst später im Russisch-Türkischen Krieg, als Russland im Gegenzug für einen Teil Polens auf die Zerstückelung des Osmanischen Reiches verzichtete. Bei der ersten Teilung Polens (1772) erhielt Preußen das polnische Westpreußen (ohne Danzig und Thorn) und den so genannten Netzbezirk im Süden des Landes (insgesamt 35 500 km² mit 900 000 Einwohnern).

Er zog 1778 in den Kampf (der so genannte Bayerische Erbfolgekrieg), aber Österreich gab im letzten Moment nach, und am 13. Mai 1779 wurde in Teschen Frieden geschlossen, wobei ein Teil Bayerns (Innviertel) zugesprochen wurde. Als Joseph II. wieder in die bayerischen Pläne zurückkehrte, bildete Friedrich 1785 den Bund der deutschen Fürsten gegen ihn, was als Beginn der Auflösung des Deutschen Reiches gilt. Damit stand erstmals ein großer Teil der deutschen Staaten unter preußischer Führung, doch Friedrichs Tod bald darauf, am 17. August 1786, wendete die drohende Gefahr von Österreich ab, denn sein Nachfolger wusste nicht, wie er die Stellung, die Friedrich für sein Land erworben hatte, halten sollte.

Von seinem großen Einsatz für die innere Verbesserung Preußens sei nur an seine Sorge für Handel, Industrie und Verwaltung erinnert. Neue Straßen und Kanäle wurden gebaut, die Lage der Bauern wurde verbessert, neue Felder wurden durch Urbarmachung für die Landwirtschaft gewonnen, die Industrie wurde durch die Gründung von Porzellan- und Seidenfabriken usw. gefördert. Die Rechtspflege lag Friedrich am Herzen, und die Justizminister Cocceji und Carmer erarbeiteten ein neues Gesetzbuch. Für Kunst und Wissenschaft begann mit Friedrich eine neue Ära in Preußen, auch wenn er die damals aufblühende deutsche Literatur nicht wirklich zu schätzen wusste. Seine Armee, die schließlich auf fast 200.000 Mann anwuchs, war die am besten ausgebildete und ausgerüstete in Europa.

Sein Nachfolger, Friedrich Wilhelm II., erbte somit von seinem Onkel einen blühenden Staat (5,5 Millionen Einwohner). Die Armee war die zahlenmäßig größte und wertvollste in Europa. Die Staatseinnahmen stiegen auf 22 Millionen Taler, die Staatssteuer auf 54 Millionen Taler.

Friedrich Wilhelm stand jedoch nicht persönlich im Mittelpunkt der Regierung des Königreichs. Bald begann ein Niedergang, der immer gefährlicher wurde, weil man immer noch glaubte, dass alles gut läuft. Die Umstände haben zu dieser Täuschung beigetragen. Ein militärischer Erfolg war der leichte Feldzug unter Ferdinand von Braunschweig gegen die Niederlande (1787), wo eine Rebellion gegen den Statthalter, den Schwager Friedrich Wilhelms, ausgebrochen war. Die Rebellion wurde schnell niedergeschlagen. Preußen verbündete sich daraufhin mit den Niederlanden und England. In Absprache mit England zwang Preußen Dänemark zum Friedensschluss, als es 1788 Schweden angriff. In Polen schien Preußen die Pläne Russlands durchkreuzen zu wollen.

Diese Politik, die vor allem dem Minister Friedrichs II., Graf Hertzberg, zu verdanken war, passte dem König jedoch auf Dauer nicht, zumal sich England von ihm zurückzuziehen begann. Am 27. Juli 1790 schloss er den so genannten Reichenbacher Vertrag mit Österreich und verzichtete auf alle Angriffspläne gegen dieses Land und seinen Verbündeten Russland. Hertzberg trat zurück, und der König stand unter dem Einfluss von Günstlingen und Mätressen. Die ersten Jahre seiner Herrschaft waren durch mehrere populäre innere Reformen gekennzeichnet, die jedoch bald wieder eingestellt wurden und auf die eine Verschärfung der Autokratie durch das Zensurgesetz (1788) und das Religionsedikt (im selben Jahr) folgte.

In den Kriegen gegen die Französische Revolution spielte Friedrich Wilhelm eine Rolle. Nach einem Treffen mit Kaiser Leopold II. in Pillnitz (August 1791), bei dem sie eine Erklärung zur Volksbewegung abgaben, schlossen sie ein förmliches Bündnis (7. Februar 1792), und als Frankreich daraufhin Österreich den Krieg erklärte (20. April desselben Jahres), trat auch die preußische Armee unter dem Kommando von Ferdinand von Braunschweig in Aktion. Die Alliierten waren zunächst erfolgreich, mussten sich aber im September desselben Jahres aus Frankreich zurückziehen.

Nach einem erneuten Vorstoß auf der anderen Rheinseite und einigen kleineren Siegen zog sich Preußen schließlich ganz aus dem Kampf zurück und schloss 1795 in Basel einen Separatfrieden mit Frankreich, in dem es seine westlich des Rheins gelegenen Besitzungen (die Hälfte von Kleve, Geldern und Mors) im Gegenzug für künftige Entschädigungen östlich des Rheins abtrat. Ein wichtiger Grund dafür waren die polnischen Angelegenheiten. Friedrich Wilhelm war 1790 ein Bündnis mit Polen eingegangen, in dem er sich verpflichtete, das Land gegen Russland zu schützen, und hatte später auch die neue polnische Verfassung von 1791 angenommen. Er wurde daher von den Polen als Unterstützung in ihrem Kampf um die Unabhängigkeit von Russland gesehen. Als es darauf ankam, widersetzte er sich jedoch nicht den Plänen Katharinas II., sondern schloss sich ihr an und übernahm in ihrem Namen bei der zweiten Teilung Polens (1793) Danzig und Thorn, den größten Teil von Storpol, Teile von Posen, Gnesen und mehr. Diese Gebiete wurden zu einer Provinz mit dem Namen Südpreußen (ca. 55 000 km², 1,2 Millionen Einwohner) zusammengefasst. Als sich die Polen später erhoben, um eine letzte Schlacht für ihre Freiheit zu schlagen, zog Friedrich Wilhelm selbst gegen sie in die Schlacht, jedoch ohne großen Erfolg. Die Russen hatten mehr Glück im Krieg. Die Polen wurden vernichtend geschlagen, und 1795 wurde die dritte Teilung Polens vollzogen, bei der Preußen neben der Hauptstadt Warschau ein Gebiet (54 500 km² mit fast 1 Million Einwohnern) erhielt, aus dem die Provinzen Neu-Ostpreußen und Neu-Schlesien gebildet wurden. Nach einem Vertrag mit dem letzten Markgrafen von Ansbach und Bayreuth erhielt Preußen 1792 sein Land (8 800 km², 385 000 Einwohner).

Trotz der großen Ausdehnung des Reiches (während der Herrschaft Friedrich Wilhelms insgesamt 200.000 km² mit 2,7 Millionen Einwohnern) wurde Preußen von Jahr zu Jahr schwächer, und sein Ansehen im In- und Ausland schwand. Bis zum Tod Friedrich Wilhelms hatte sich eine hohe Staatsverschuldung angehäuft, und die Armee war demoralisiert. Das Reich wurde von weniger geeigneten Personen regiert, darunter Haugwitz, Lombard, Lucchesini und Bischoffswerder.

Das Königreich befand sich also im Niedergang, als es von seinem Sohn Friedrich Wilhelm III. geerbt wurde. Ihm fehlte es an Macht und Talent, um den Niedergang aufzuhalten, und er zögerte, die notwendigen Reformen durchzuführen, um zu verhindern, dass Preußen hinter seine Nachbarn, insbesondere Frankreich, zurückfiel. Obwohl er den Hof von den unbrauchbarsten Personen säuberte, ließ er zu, dass viele der unfähigen Günstlinge seines Vaters, wie z. B. Haugwitz, ihre Stellung und ihren Einfluss behielten. Unbeeindruckt von der Niederlage Österreichs im Zweiten Koalitionskrieg verhielt er sich auf Geheiß Frankreichs sogar bedrohlich gegenüber dem Kaiser. Zur Belohnung erhielt er in der Reichsdeputation (1803) etwa 13.200 km² mit 500.000 Einwohnern in Westdeutschland (die Bistümer Hildesheim und Paderborn, Teile von Münster und Mainz, die Reichsstädte Nordhausen und Goslar usw.) als Entschädigung für die oben erwähnten Abtretungen in Basel.

Während des Dritten Koalitionskrieges blieb Preußen neutral, doch als Napoleon I. einige seiner Truppen durch preußisches Gebiet schickte, fühlte sich der König so sehr gekränkt, dass er, angestachelt von Königin Luise und dem russischen Kaiser Alexander I., beschloss, mit Napoleon zu brechen. Haugwitz wurde am 14. November 1805 zu ihm geschickt, um einen allgemeinen Frieden zu fordern, ließ aber Zeit verstreichen, bis Napoleon bei Austerlitz (2. Dezember desselben Jahres) gewonnen hatte. Haugwitz brachte daraufhin Napoleon nicht nur nicht weiter, sondern überredete ihn zu einem neuen Bündnis, in dem er Preußen Hannover gegen die Abtretung von Ansbach, der Hälfte von Neuenburg und Kleve überließ. Friedrich Wilhelm war schwach genug, die Arbeit seines Ministers zu billigen, zog damit aber eine Kriegserklärung Englands nach sich, die den Verlust eines großen Teils der preußischen Handelsflotte zur Folge hatte. Als Napoleon England dennoch die Rückgabe Hannovers anbot, wenn es Frieden schließe, war die Geduld des Königs endgültig am Ende; er richtete am 29. September ein Ultimatum an Napoleon, das abgelehnt wurde, woraufhin er Frankreich am 9. Oktober 1806 den Krieg erklärte. Napoleon, der dies vorausgesehen hatte und deshalb seine Armee nach dem Frieden von 1805 in Süddeutschland zurückgelassen hatte, rückte bald mit etwa 200.000 Mann in Preußen ein. Bereits am 10. Oktober fand die Vorpostenschlacht bei Saalfeld statt, und am 14. Oktober wurde die Doppelschlacht von Jena und Auerstedt geschlagen. Bei Auerstedt wurde der preußische Oberbefehlshaber Ferdinand von Braunschweig durch einen Splitterschuss tödlich verwundet.

Unmittelbar nach dem Sieg bei Jena-Auerstädt schickte Napoleon seine Kavallerie tief in das preußische Territorium hinein, was am besten als „Kavallerie-Blitz“ beschrieben werden kann, ein Manöver, das für seine Zeit sehr fortschrittlich war und die militärischen Möglichkeiten anderer Nationen überstieg. Die preußischen Festungen ergaben sich beim Anblick der napoleonischen Kürassiere sofort; nur eine Festung, Kolberg, unter August von Gneisenau, leistete Widerstand; er weigerte sich einfach, Kolberg zu übergeben, was ihn ungewollt zum Nationalhelden machte. Gneisenau war übrigens dafür bekannt, dass er einen tiefen Hass auf Frankreich hegte.

Nun folgte die allgemeine Auflösung. Die Armee wurde in die Luft gesprengt, eine Festung nach der anderen ergab sich ohne jeglichen Versuch des Widerstands, und das gesamte Land westlich der Weichsel fiel in die Hände der Siegermächte. Auf der anderen Seite des Flusses sammelte Friedrich Wilhelm die Reste seiner Armee, um sich seinen Verbündeten, den Russen, anzuschließen. Doch die Schlachten von Eylau (7./8. Februar 1807) und Friedland (14. Juni desselben Jahres) brachen auch ihren Widerstand. In Tilsit (9. Juli) wurde ein Friedensvertrag unterzeichnet, in dem der König von Preußen alle seine Besitzungen westlich der Elbe und die bei der zweiten und dritten Teilung Polens erworbenen Gebiete abtreten musste.

Der Frieden von Tilsit war ein peinliches Ereignis für Friedrich Wilhelm, der seine letzte Würde für das Treffen mit den beiden Kaisern Alexander I. und Napoleon aufbrachte. Der Frieden wurde auf einem Floß auf dem Niemen in der Nähe von Tilsit geschlossen, aber Friedrich Wilhelm durfte nicht einmal an den Verhandlungen teilnehmen; er musste unbeholfen am Flussufer warten, während das Schicksal Preußens ohne seine Anwesenheit entschieden wurde. Später diktierte Napoleon dem widerspenstigen König die Bedingungen; er konnte nur zuhören.

Der Frieden von Tilsit erwies sich als kostspielig für Preußen, das mehr als die Hälfte seines Territoriums, alle seine Rheinprovinzen und mehr als die Hälfte seiner 5 Millionen Einwohner verlor. Darüber hinaus musste eine hohe Kriegsentschädigung gezahlt werden. Die Armee war zersplittert und konnte nach Tilsit nicht mehr als 42.000 Mann aufbieten, eine Truppe, die nach Ansicht Napoleons Frankreich nicht bedrohen konnte. Die nationalistischsten Offiziere sollten durch konservative Offiziere ersetzt werden, damit Napoleon die preußische Armee bei künftigen Eroberungen als sein eigenes Werkzeug benutzen konnte (wie es auch im Feldzug gegen Russland geschah, als sich der preußische General Yorck dem französischen Marschall MacDonald unterwerfen musste).

Nach diesen Missgeschicken begann der König, Preußen zu reformieren. Wichtige Persönlichkeiten in dieser Arbeit waren von Stein, von Hardenberg, Niebuhr, von Scharnhorst, von Gneisenau und andere. Die Reformarbeit der folgenden Jahre wurde zur Geburtsstunde des neuen Preußen. Die Reformarbeiten wurden teilweise nach französischem Vorbild durchgeführt. Sie versuchte, die positiven Auswirkungen der Französischen Revolution in Preußen nachzuahmen. Die Armee wurde reorganisiert. Die Praxis der Rekrutierung von Soldaten im Ausland wurde beendet und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt (allerdings erst 1814). Die strengen Kriegsgesetze wurden gelockert und die Ausrüstung der Soldaten verbessert. Um den wirtschaftlichen Aufstieg des Landes zu beschleunigen, wurden alle Privilegien abgeschafft. In den Gemeinden wurde die Selbstverwaltung eingeführt (1808). Stein vertrat die Ansicht, dass die Bevölkerung an diese Art der politischen Beteiligung gewöhnt werden sollte, bevor eine nationale Vertretung eingeführt wird. Dies wurde als Endziel der Reformen versprochen.

Die Regierung schaffte die Leibeigenschaft (1807) und das Zunftwesen (1809) ab. Napoleon war damit nicht einverstanden und zwang Stein, Preußen zu verlassen (1808). [Stein wurde ins Exil gezwungen, weil die Franzosen (unklar ist, welche Franzosen genau – klar ist, dass der Brief schnell an Napoleon weitergeleitet wurde) einen von Stein unterzeichneten Brief abfingen, in dem er einen patriotischen Appell an das preußische Volk niederschrieb, sich gegen seine aufgezwungenen französischen Herren zu wenden. Seine Arbeit wurde jedoch von Hardenberg und nicht zuletzt von Theodor von Schön fortgesetzt. Gleichzeitig keimte in Deutschland das Nationalitätsgefühl auf. Sie wollten der französischen Unterdrückung entkommen. Als Napoleon also seine große Niederlage gegen Russland erlitt (1812), war Preußen das erste Gebiet, das von ihm an die Russen überging. Im Unabhängigkeitskrieg von 1813 kämpfte die reorganisierte preußische Armee unter von Blücher gegen die Franzosen und trug wesentlich zum Ende des Krieges bei. Als Napoleon 1815 versuchte, seine Position zurückzuerobern, wurde er bei Waterloo von den Engländern und Preußen besiegt. Obwohl sich Preußen im Krieg mehr als jeder andere Staat hervorgetan hat, hat es auf dem Wiener Kongress nur wenig an Land gewonnen. Es wurde auf die gleiche Einwohnerzahl (10 Millionen Einwohner) wie 1806 zurückgeführt. Seine Fläche wurde durch mehrere Landtausche verkleinert. Der Landtausch führte dazu, dass in Preußen mehr Deutsche und weniger Polen lebten als zuvor. Es verzichtete auf alles, was es bei der Teilung Polens erhalten hatte, mit Ausnahme von Thorn, Danzig, Westpreußen und Posen, und erhielt stattdessen die Hälfte Sachsens, große Gebiete am Rhein (einen großen Teil Westfalens und die Rheinprovinz) und, durch den Vertrag mit Schweden vom 7. Juni 1815, Schwedisch-Pommern und Rügen. Bis zum Krieg war die Staatsverschuldung auf 200 Millionen Taler angewachsen, aber durch Sparmaßnahmen wurden die Staatsfinanzen später wieder verbessert. Der König gab zwei Drittel der königlichen Domänen an den Staat ab.

Nach dem Frieden wurden die Reformen fortgesetzt. Ein Dekret vom 20. September 1815 vervollständigte die Änderungen in der lokalen Verwaltung; das Land wurde in zehn (später acht) Provinzen aufgeteilt, diese in „Regierungsbezirke“, diese wiederum in „Kreise“ (1819 wurde die Schulpflicht eingeführt usw.).

Von außerordentlicher Bedeutung für die Zukunft Preußens und Deutschlands war die Gründung des Zollvereins (1827). Sie umfasste bald die meisten deutschen Staaten und war eine Vorbereitung auf die politische Einigung Deutschlands unter preußischer Führung. Beim Jubiläum 1817 setzte Friedrich Wilhelm die Vereinigung der beiden protestantischen Kirchen in Preußen zu einer einzigen, der evangelischen Kirche, durch. Da die königliche Familie der reformierten Kirche angehörte, begünstigte die Union die reformierte Kirche auf Kosten des lutherischen Bekenntnisses, und viele lutherische Gemeinden weigerten sich, dem Unionsdekret Folge zu leisten. Der König griff daher zu gewaltsamen Mitteln und zwang viele zur Auswanderung, und gleichzeitig geriet die Regierung auch in einen heftigen Konflikt mit der katholischen Kirche.

Alle genannten Reformen waren verwaltungstechnischer Natur, aber die von einem großen Teil des Volkes ersehnte und vom König selbst 1813 und 1815 versprochene rein politische Reform, nämlich die Einführung eines konstitutionellen Regierungssystems, wurde nicht durchgeführt. Der König stand unter dem Einfluss des österreichischen Ministers Metternich und seiner Freunde, die ihm von jedem Schritt in Richtung Verfassung abrieten. Gewisse Indiskretionen und Gewalttaten der Reformer, insbesondere der akademischen Jugend, machten den König noch misstrauischer, und eine äußerst strenge Zensur, eine unerträgliche Polizeispionage und die Verfolgung aller „Demagogen“ waren seine Antwort auf die Forderungen der Liberalen. Um sein Versprechen einigermaßen einzulösen, führte er 1823 die so genannten Provinzialstände ein, d.h. eine Landesvertretung mit beratender Stimme in Landesangelegenheiten, aber ohne Initiative. Nach der Julirevolution in Frankreich 1830 setzte sich die politische Unzufriedenheit fort und brach vielerorts aus, und bis zu seinem Tod hatte Friedrich Wilhelm mit einer starken öffentlichen Meinung zu kämpfen.

Auf Friedrich Wilhelm III. folgte sein ältester Sohn, Friedrich Wilhelm IV., der von den Liberalen mit Freude empfangen wurde, da sie hofften, ihre Wünsche erfüllt zu sehen. Seine ersten Regierungshandlungen bestärkten sie in ihren Hoffnungen. Er erließ eine Generalamnestie für die wegen Hochverrats Verurteilten und versöhnte sich mit der katholischen Kirche. Ebenso wurden die strengen Maßnahmen gegen Lutheraner, die mit der Union unzufrieden waren, gelockert; die Zensur wurde für wichtige Werke abgeschafft usw. Außerdem erließ er 1842 das Gesetz über die Ständeausschüsse: Die acht Provinzialversammlungen sollten Ausschüsse wählen, mit denen sich die Regierung in Angelegenheiten beraten sollte, die zu großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Provinzialstaaten führten. Dies war jedoch keine Repräsentation des Landes im liberalen Sinne; aber der König war nicht geneigt, weiter zu gehen, trotz des starken Verdachts, den er damit im ganzen Land gegen sich selbst erregte.

Als er jedoch eine Revolution zu befürchten begann, versuchte er, die Gemüter durch das Patent vom 3. Februar 1847 über den vereinigten Landtag zu beruhigen. Darin wurde festgelegt, dass, wann immer die Bedürfnisse des Staates die Aufnahme neuer Staatsanleihen oder neuer Steuern erforderten, die Provinzialstaaten einen gemeinsamen Landtag in Berlin einberufen und die Entscheidungsbefugnis in diesen Angelegenheiten haben sollten. Dennoch forderten die Liberalen mehr denn je die Einführung eines konstitutionellen Regierungssystems.

Als die Nachricht von der französischen Februarrevolution 1848 eintraf, kam es am 15. März in Berlin zu Zusammenstößen zwischen den Truppen und den auf das königliche Schloss marschierenden Menschenmengen, und am 18. März wurden neue und schwerere Unruhen erwartet, die den König zu Zugeständnissen veranlassten. Die Auflösung der vor dem Palast versammelten Menge führte zu blutigen Straßenschlachten. Gegen den Rat seines Bruders Prinz Wilhelm und des kommandierenden Generals Prittwitz schickte Friedrich Wilhelm die Truppen nach Hause in ihre Kasernen (sie wurden kurz darauf aus Berlin abgezogen) und beugte sich vollständig der Revolution. Am 21. März erließ er eine Proklamation, in der von der Vereinigung des deutschen Volkes und der deutschen Fürsten unter seiner Führung die Rede war; am folgenden Tag wurde eine verfassungsgebende Nationalversammlung, die Preußische Nationalversammlung, einberufen, um mit dem König eine neue Verfassung für Preußen auszuarbeiten. Er trat am 22. Mai zusammen, fand aber die Vorschläge der Regierung nicht liberal genug, und es kam zu neuen Unruhen in Berlin (versuchter Sturm auf das Thieghuset am 14. Juni, Krawalle am 31. Oktober usw.).

Diese Ereignisse sowie die gleichzeitigen Aufstände in ganz Deutschland, der revolutionäre Nationalrat in Frankfurt am Main, der polnische Aufstand usw. überzeugten Friedrich Wilhelm von der Notwendigkeit, sich von der Führung der Revolutionäre zu lösen: Am 8. November 1848 ernannte er den konservativen Grafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg zum Konsularpräsidenten, und in sein Ministerium der rettenden That“ wurden ebenfalls eine Reihe konservativer Männer berufen: Manteuffel (als Innenminister), Ladenberg, Strotha und von der Heydt. Außerdem befahl der König dem aus Holstein stammenden General von Wrangel, mit seinen Truppen in Berlin einzurücken. Die Nationalversammlung wurde am 9. November in die Stadt Brandenburg verlegt und am 5. Dezember aufgelöst. Am selben Tag erließ der König eine achtzigjährige Verfassung, die von dem durch die Verfassung organisierten Landtag überarbeitet werden sollte. Diese trat am 26. Februar 1849 zusammen, aber die Zweite Kammer musste bald (27. April) aufgelöst und das Wahlgesetz geändert werden. Der daraufhin wieder einberufene Landtag revidierte die Verfassung von 1848, die in ihrer neuen Form am 31. Januar 1850 die königliche Zustimmung erhielt. Mit dieser Verfassung, die lange Zeit in Kraft blieb, wurde Preußen zu einem Rechtsstaat.

Zeitgleich mit diesen Ereignissen war die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main mit der Neugestaltung des Deutschen Bundes beschäftigt. Im Frühjahr 1849 führte dies zu einer Verfassung, die Deutschland zu einem Kaiserreich machte. Friedrich Wilhelm wurde am 28. März zum erblichen Kaiser gewählt, aber da er nicht bereit war oder Angst hatte, die ihm angebotene Würde anzunehmen (3. April), scheiterte der gesamte Vorschlag. Stattdessen versuchte er, die deutsche Einheit durch Verhandlungen mit den deutschen Regierungen zu erreichen. Er gewann Sachsen und Hannover teilweise für seine Pläne (Dreikönigsbund, 1849), die einen deutschen Bundesstaat unter preußischer Führung vorsahen. Doch schon bald befürchteten die größeren deutschen Staaten, dass sie an Bedeutung verlieren würden, während Österreich und Russland eine solche Reform strikt ablehnten. Ein von Preußen einberufenes Unionsparlament in Erfurt zur Ausarbeitung der Verfassung war schlecht besucht und erfolglos; stattdessen stellte Österreich die seit 1815 im Deutschen Bund geltende Verfassung wieder her und berief den alten Bundestag in Frankfurt ein (1. September desselben Jahres). Als Preußen sich weigerte, drohte der Krieg auszubrechen. Da Österreich dabei aber auf die Hilfe Russlands zählen konnte, wagte Friedrich Wilhelm nicht, seine Deutschlandpolitik fortzusetzen, sondern gab schließlich in allen Punkten durch den Vertrag von Olmütz (die sogenannten „Olmützer Punkte“ vom 29. November desselben Jahres) nach, der die Niederlage Preußens in dieser Frage besiegelte.

In diesen unruhigen Jahren war Preußen in eine weitere Schlacht verwickelt. Als sich die Einwohner Schleswigs und Holsteins 1848 gegen Dänemark auflehnten, baten sie Deutschland, insbesondere Preußen, um Hilfe und erhielten diese auch. Doch Friedrich Wilhelm zog seine Truppen bald zurück, als sich abzeichnete, dass sich mehrere europäische Staaten auf die Seite Dänemarks stellten, und unterzeichnete den Vertrag von London vom 8. Mai 1852, in dem die Herzogtümer Dänemark zugesichert wurden (vgl. Schleswig-Holsteinischer Krieg und Dänisch-Deutscher Krieg von 1864).

Von diesem Zeitpunkt an nahm Preußen eine völlig neutrale Position in der internationalen Politik ein, in der es keine Rolle mehr spielte. An die Schweiz trat es (1857) sein Recht auf Neuenburg ab. Es wurde jedoch durch die Vereinigung (1849) mit den Fürstentümern Hohenzollern und durch den Kauf des Jadegebiets von Oldenburg (1853), das zur nördlichen Seestation der neuen preußischen Marine wurde, leicht vergrößert. Preußen stand jedoch auf dem Gebiet der Kunst und noch mehr auf dem der Wissenschaft, wo eine Reihe großer Wissenschaftler neue Wege beschritten.

Friedrich Wilhelm, der sich im Oktober 1857 wegen einer schweren Krankheit (Unzurechnungsfähigkeit) von der Regierung zurückziehen musste, wurde von seinem Bruder Wilhelm I. abgelöst.

Wilhelm I. regierte Preußen seit dem 9. Oktober 1858 mit dem Titel des Regenten und der Hoheitsgewalt. Er begann die neue Ära mit der Entlassung des Parteiministers Manteuffel und der Einsetzung einer „altliberalen“ Regierung unter Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, die von der Bevölkerung mit allgemeinem Wohlwollen aufgenommen wurde. Wilhelm zeigte, dass er das politische Ansehen Preußens durch eine energischere Außenpolitik wiederherstellen wollte, als er während des Italienischen Krieges 1859 die Armee mobilisierte und Österreich seine Unterstützung anbot, die jedoch abgelehnt wurde. Diese Mobilisierung machte den schlechten Zustand der Armee deutlich, und der König beschloss, die Armee neu zu organisieren, wofür der Kriegsminister von Roon einen Plan ausarbeitete. Die erforderlichen Mittel wurden jedoch von der liberalen Mehrheit des Landtags, die sich 1861 zur so genannten Fortschrittspartei zusammengeschlossen hatte, abgelehnt. Der König löste daraufhin (11. März 1862) die Zweite Kammer auf und beauftragte Prinz Adolf von Hohenlohe-Ingelfingen mit der Bildung eines neuen, konservativen Ministeriums. Die Neuwahlen brachten den Liberalen jedoch ein noch größeres Übergewicht.

Hohenlohe trat zurück und Otto von Bismarck-Schönhausen, der kurz zuvor, am 24. September, in das Ministerium berufen worden war, wurde am 8. Oktober 1862 zum Ministerpräsidenten ernannt. Er wurde mit noch größerem Widerwillen empfangen als sein Vorgänger: Die Vertretung verweigerte nicht nur die Mittel für die Armee, sondern lehnte die gesamten Haushaltsvorschläge der Regierung ab und erklärte im Frühjahr 1863 in einem Schreiben an den König, dass jede Zusammenarbeit mit dem Ministerium unmöglich sei. Es war vielleicht das größte Verdienst König Wilhelms um Preußen, dass er die Kraft und den Mut hatte, seinem Minister in diesem Kampf beizustehen. Mit eiserner Faust zwang er der gegnerischen Beamtenschaft Disziplin auf: Er trieb die notwendigen Steuern ein, ohne sie zu gewähren, und die neue Heeresorganisation, die Grundlage für Preußens künftige Größe, wurde vollständig umgesetzt. Diese verfassungswidrige Regierungsform dauerte bis 1866, als der Lauf der Dinge die Kurzsichtigkeit der Opposition deutlich machte und ihre Macht brach. Aber es ist leicht vorstellbar, wie groß die Erregung des Geistes in diesen Jahren sein würde. Die gleiche Energie und der gleiche rücksichtslose Elan wurden in der Außenpolitik entwickelt. Die wichtigste Frage in diesem Bereich war die nach der Umwandlung des Deutschen Bundes in eine stärkere Einheit. In den Verhandlungen zu diesem Thema in der letzten Hälfte der 1860er Jahre zeigte sich erneut die Unmöglichkeit, die Interessen Preußens und Österreichs in Einklang zu bringen. Er wollte Österreich aus Deutschland herauslösen, stieß dabei aber nicht nur auf den Widerstand dieses Reiches, sondern auch auf den der deutschen Zwischenstaaten, die die Vorherrschaft Preußens fürchteten und es für besser hielten, ihre Unabhängigkeit zu bewahren, indem sie sich mit Österreich verbündeten und es zur Verteidigung gegen Preußen einsetzten.

Trotz der Gegensätze zwischen den beiden Staaten traten sie 1864 als Verbündete im Krieg gegen Dänemark auf, wobei Schleswig und Holstein diesem Staat entrissen wurden. Doch mit der Eroberung der Herzogtümer kam es zu einem neuen Streit zwischen den Eroberern. Bald wurde klar, dass Preußen die Herzogtümer für sich behalten wollte, während Österreich sie Herzog Friedrich von Augustenburg überlassen wollte. Der Streit wurde durch den Vertrag von Gastein vom 14. August 1865 vorläufig beigelegt, in dem Preußen Schleswig und Österreich Holstein verwaltete, während Österreichs Anspruch auf Sachsen-Lauenburg, das ebenfalls von Dänemark übernommen worden war, gegen eine Geldsumme abgetreten wurde. Österreich hätte es vorgezogen, Gebiete in Schlesien gegen seine Rechte an den Herzogtümern einzutauschen, aber die preußische Regierung war damit nicht einverstanden. Anfang 1866 kam es in Holstein zu großen Demonstrationen für den Herzog von Augustenburg, ohne dass der österreichische Gouverneur eingriff. Dies führte zu einem sehr hitzigen Notenwechsel zwischen den beiden Staaten, und gleichzeitig knüpfte Österreich engere Beziehungen zu den deutschen Zwischenstaaten und Preußen zu Österreichs altem Feind Italien.

Bismarck warf daraufhin auch die Frage der Neuordnung Deutschlands auf, die durch den schleswig-holsteinischen Konflikt beiseite geschoben worden war, und legte am 9. April dem Bundestag in Frankfurt einen Vorschlag zu diesem Thema vor. Dies wurde abgelehnt, und stattdessen begannen beide Seiten, ihre Truppen zu mobilisieren. Als Österreich die holsteinischen Stände einberief (5. Juni), erklärte Preußen dies als Verletzung des Gasteiner Vertrages und schickte Manteuffel (7. Juni) mit 20.000 Mann ins Land, um die Regierung mit dem österreichischen Statthalter Gablenz zu teilen, wie vor diesem Vertrag. Dies veranlasste Österreich, im Bundestag eine Generalmobilmachung gegen Preußen zu beantragen (11. Juni), und da sich die Mehrheit zugunsten Österreichs abzeichnete, erklärte Preußens Vertreter von Savigny den Deutschen Bund für aufgelöst (14. Juni).

Dann begann der Krieg, in dem Österreich von allen Zwischenstaaten außer den beiden Großherzogtümern Mecklenburg und Oldenburg unterstützt wurde. Die thüringischen und norddeutschen Kleinstaaten schlossen sich im Allgemeinen Preußen an. Der Krieg war ein ununterbrochener Sieg für die Preußen. Im Westen Deutschlands errangen Eduard Vogel von Falckenstein und Manteuffel Siege über die Hannoveraner (bei Langensalza, 27. Juni), die Hessen (bei Laufach, 13. Juli) und die Süddeutschen (u.a. bei Tauberbischofsheim, 24. Juli), und auf dem östlichen Kriegsschauplatz wurden noch entscheidendere Siege errungen. Sachsen wurde besetzt, und die preußischen Truppen rückten anschließend in drei Divisionen unter Kronprinz Friedrich Wilhelm, Prinz Friedrich Karl und General Herwarth von Bittenfeld nach Böhmen ein. Unter dem Kommando des Königs selbst und Helmuth von Moltke als Generalstabschef wurden die Österreicher, deren Operationen von General Ludwig von Benedek geleitet wurden, in mehreren Schlachten (bei Huhnerwasser und Liebenau, Podol, Münchengrätz, Gitschin, Nachod, Burgersdorf, Skalitz und Schweinschädel) besiegt, zurückgedrängt und bei Königgrätz (Sadowa) konzentriert, wo am 3. Juli die entscheidende Schlacht stattfand. Nach tapferem Widerstand wurde das österreichische Heer dort völlig zerschlagen und floh. Die Preußen rückten unter neuen Siegen vor und standen bald vor Wien.

Österreich musste daraufhin am 26. Juli in Nikolsburg die Friedenspräliminarien abschließen, woraufhin am 23. August 1866 in Prag der endgültige Frieden geschlossen wurde. Dieser Frieden (Prager Frieden) gab Preußen freie Hand, Deutschland ohne Beteiligung Österreichs zu umzingeln, während letzteres auf seine Ansprüche auf Schleswig und Holstein verzichtete. Das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt am Main wurden vollständig in Preußen eingegliedert. Einige der anderen besiegten Staaten mussten geringfügige Zugeständnisse bei der Landverteilung machen. Erst nach diesen glänzenden Erfolgen versöhnten sich der Landtag und die Regierung: Letztere erhielt nun (3. September) eine „Entschädigung“ für ihre bisherige illegale Regierungsweise.

Nun folgte schnell die Umgestaltung Deutschlands. Alle Staaten nördlich des Mains schlossen sich 1867 mit eigenem Einverständnis mit Preußen zum Norddeutschen Bund zusammen, dessen Oberhaupt der König von Preußen war und dessen Verfassung weitgehend der des späteren Deutschen Reiches entsprach. Mit den Staaten südlich des Mains wurden Off- und Defensivbündnisse geschlossen.

Auf diese Weise war die deutsche Frage entgegen den Erwartungen der meisten endlich glücklich gelöst. Napoleon III., der gehofft hatte, durch diesen Krieg mehr Einfluss zu gewinnen, war unangenehm überrascht, als er eine neue Großmacht an der Ostgrenze seines Reiches entstehen sah. Ein Versuch von ihm, Luxemburg als eine Art Kompensation zu erhalten, scheiterte völlig an der Weigerung Preußens auf der Londoner Konferenz von 1867. Die daraus resultierenden Ressentiments in Frankreich gegen Preußen trugen zum Teil zum Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 bei. Dieser Krieg diente jedoch nur dazu, die Macht Preußens und Deutschlands weiter zu stärken, da sich auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund vereinigten. Dieser neue Staatenbund erhielt den Namen „Deutsches Reich“. Gleichzeitig nahm der König von Preußen den Titel des deutschen Kaisers an (in Versailles, 18. Januar 1871). Nach dem Frieden war die Außenpolitik Preußens natürlich ganz die des Deutschen Reiches, und auch die Innenpolitik stimmte in vielerlei Hinsicht mit ihr überein.

Ein wichtiges Ereignis in der preußischen Innenpolitik der 1870er Jahre war der sogenannte Kulturkampf, d.h. der Kampf zwischen dem ultramontanen Katholizismus und dem Staat.

Kaiser Wilhelm I. starb am 9. März 1888 und wurde von seinem Sohn Friedrich III. abgelöst, der bei seiner Thronbesteigung unheilbar krank war und am 15. Juni desselben Jahres starb, ohne die Gelegenheit gehabt zu haben, die liberalen Regierungsprinzipien, die er lange gefeiert hatte, in die Praxis umzusetzen.

Kaiser Friedrichs Sohn und Nachfolger, Wilhelm II., zeigte zunächst ein starkes Interesse an sozialen Reformen. Der Vorschlag für eine Selbstdeklaration war sehr populär, scheiterte aber im Ministerrat am Widerstand Bismarcks. Der große Bergarbeiterstreik im Frühjahr 1889 gab den Anstoß zu einer neuen Sozialpolitik, die Bismarck Anfang Februar 1890 zum Rücktritt als preußischer Handelsminister veranlasste, wo er von Baron Hans Hermann von Berlepsch abgelöst wurde. In einem kaiserlichen Schreiben an den Reichskanzler vom 4. Februar 1890 wird der Gedanke geäußert, die Fragen des Arbeitnehmerschutzes und des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch internationale Vorschriften zu regeln. Bald darauf erging eine Einladung an andere Staaten, Vertreter zu einer Konferenz über den Arbeiterschutz nach Berlin zu entsenden, in deren Verlauf Bismarck (20. März 1890) vom Amt des Bundeskanzlers und seines preußischen Ministerpräsidenten zurücktrat und durch General Leo von Caprivi ersetzt wurde.

Nun wurden erneut Fragen der Steuerreform aufgeworfen, und die im Herbst 1890 vorgelegten Vorschläge des Finanzministers Johannes von Miquel für eine neue Besteuerung des Einkommens durch Selbsterklärung, für Änderungen bei der Erbschafts- und Berufssteuer usw. wurden 1891 als Gesetz verabschiedet. Im Jahr 1893 wurde es durch ein Gesetz über die Vermögenssteuer ergänzt. 1890 hatte Kultusminister Gustav von Gossler ein Gesetz über die öffentlichen Schulen vorgeschlagen, das dem Staat Einfluss auf die Lehrer und den Religionsunterricht gab und daher vom katholischen Zentrum heftig bekämpft wurde. Nach Gosslers Rücktritt (März 1891) ließ sein Nachfolger (von Zedlitz) den Vorschlag fallen und legte im Januar 1892 einen anderen Vorschlag vor, der der Kirche die Aufsicht über den Religionsunterricht überließ und die Lehrerprüfungen einschränkte, was den Zentristen und Konservativen gefiel, aber von den liberalen Parteien heftig bekämpft wurde. Der König erklärte (im Kronrat am 17. März), dass das Gesetz nur in Kraft treten könne, wenn die so genannten Mittelparteien ihm zustimmten. Dies führte zum Rücktritt des Kulturministers, und sein Nachfolger, Robert Bosse, zog den Vorschlag zurück. In diesem Zusammenhang trat Caprivi als preußischer Ministerpräsident zurück (er blieb bis 1894 Kanzler), und der Vorsitz des preußischen Ministeriums wurde Graf Botho von Eulenburg übertragen, der im August desselben Jahres auch Innenminister nach Ernst Ludwig Herrfurth wurde. Dieser hatte 1891 eine neue Gemeindeordnung für die östlichen Provinzen in Kraft gesetzt, ein Gesetz von großer Bedeutung, das die alten Gemeindeverhältnisse vom Anfang des Jahrhunderts modernisierte.

1891 erhielten die katholischen Geistlichen die von Bismarck während des Kampfes um die Maigesetze beschlagnahmten Gehälter zurück; 1892 wurde der „Welf-Fonds“ an den Herzog von Cumberland zurückgegeben. Ein Streit zwischen Caprivi und Eulenburg über das so genannte „Subversionsgesetz“ gegen die Sozialisten veranlasste beide im Herbst 1894, um ihren Rücktritt zu bitten, der auch gewährt wurde (26. Oktober). Beide Ämter gingen an Fürst Chlodwig Hohenlohe, den ehemaligen Statthalter von Elsass-Lothringen. Der innere Zustand des Reiches war nun in vielerlei Hinsicht alles andere als gut; fast überall herrschte Unzufriedenheit, vor allem unter den Arbeitern, unter denen der Sozialismus weiterhin neue Anhänger gewann. Bereits in den 1880er Jahren wurde mit umfangreichen Kanalarbeiten begonnen: zwischen Rhein, Ems und Weser und dem Nord-Ostsee-Kanal, der im Juni 1895 eröffnet wurde.

Die vielen Rückschläge, vor allem in wirtschaftlichen Fragen, die die Minister im Preußischen Landtag (wie auch im Deutschen Bundestag) 1895-1896 aufgrund der unsicheren Parteiverhältnisse hinnehmen mussten, führten zu einem raschen Wechsel in der Regierung, als deren einflussreichstes Mitglied Finanzminister von Miquel galt (er wurde 1897 nach Karl Heinrich von Bötticher auch Vizepräsident des Staatsministeriums). Im Juni 1896 war der Handelsminister von Berlepsch aus Unzufriedenheit über die schleppende Umsetzung der 1890 eingeleiteten Sozialpolitik, deren glühender Verfechter er war, zurückgetreten. Der Vorschlag, einen Kanal vom Rhein zur Elbe zu bauen, der von den konservativen Großgrundbesitzern im östlichen Teil des Reichs heftig bekämpft wurde, da sie befürchteten, dass seine Verwirklichung ihren lokalen und landwirtschaftlichen Interessen schaden würde, führte 1899 zu heftigen Auseinandersetzungen im Reichstag. Der Vorschlag wurde abgelehnt (19. August), und die hohen Beamten, die dagegen gestimmt hatten (die „Kanalrebellen“), wurden daraufhin vorübergehend beurlaubt. Im folgenden Jahr trat Hohenlohe, nachdem der einst abgelehnte Vorschlag der Regierung für eine kommunale Wahlrechtsreform endlich durchgesetzt worden war, sowohl von seinem Amt als preußischer Ministerpräsident als auch als deutscher Bundeskanzler zurück.

Graf Bernhard von Bülow (seit 1905 Fürst) wurde zum Nachfolger Hohenlohes in beiden Ämtern ernannt (17. Oktober 1900). Der 1901 von der Regierung vorgelegte neue Kanalvorschlag sah vor, neben dem Rhein-Elbe-Kanal eine neue Wasserstraße von Stettin nach Berlin als Gegengewicht zu den östlichen Provinzen zu bauen, aber der Vorschlag erwies sich als aussichtslos, und der Landtag wurde entlassen, bevor er fertiggestellt werden konnte. 1904 wurden erneut eine Reihe neuer Kanalvorschläge für einen Kanal vom Rhein nach Hannover und umfangreiche Wasserwerke an Oder, Havel und Spree usw. vorgelegt. Diese wurden 1905 im Wesentlichen in Verbindung mit einem neuen Vorschlag für die Kanalisierung von Saar, Mosel und Lahn angenommen, der sich bei den Beratungen im Landtagsausschuss herauskristallisierte. In der Folge wurden auch Mittel für die Wasserstraße Stettin-Berlin bewilligt (Fertigstellung 1914).

In Bülows preußischer Politik nahmen Maßnahmen zur Festigung der deutschen Einheit in den teilweise von Polen bewohnten Ostprovinzen (Ostmark) einen herausragenden Platz ein. Nach gelegentlichem Schwanken in den Grundzügen der Haltung der Regierung in diesen Fragen wurde 1886 mit der Einsetzung einer Ansiedlungskommission endgültig eine Politik der Unterdrückung beschlossen, die in der Vermehrung rein deutscher landwirtschaftlicher Siedler ihr Hauptmittel sah. 1898 wurde zu diesem Zweck ein Fonds von 100 Millionen Mark eingerichtet, der 1898 erneuert wurde. Mit der Gründung des Deutschen Ostmarkenvereins im Jahr 1894 nahm die Ausrottungspolitik an Fahrt auf und erfasste nach und nach immer größere Gebiete. In einer Programmrede vom 13. Januar 1902 nannte Bülow als Leitgedanken die Aufrechterhaltung der Staatsgewalt in jeder Hinsicht, die Vorherrschaft der deutschen Sprache in Schule, Verwaltung und Justiz, die Fortsetzung der Kolonisationspolitik nach Bismarcks Vorstellungen, die Organisation der deutschen Landbevölkerung in Vereinen verschiedener Art, die Förderung der Entwicklung der Städte und die Pflege der geistigen deutschen Kultur in den Grenzprovinzen. Sowohl 1902 (350 Mio. Mark) als auch 1908 (200 Mio. Mark) wurden große Summen für den Kolonisationsfonds beantragt und ausgegeben, und im letztgenannten Jahr erhielt die Kolonisationskommission nach hitzigen Debatten in beiden Häusern des Landtages auch die Befugnis, unter bestimmten Bedingungen bereits in polnischem Besitz befindliches Land bis zu einer Höchstgrenze von 70.000 Hektar zu enteignen. Diese Befugnis schien fast als Drohung gedacht gewesen zu sein, und sie wurde nur im Herbst 1912 genutzt, und auch dann nur in wenigen Fällen.

Neben dem Zentrum und der polnischen Gruppe hatten sich auch viele Konservative, die in der Enteignungsbefugnis eine Bedrohung der individuellen Eigentumsrechte sahen, und einige Liberale, die eine solche Befugnis für verfassungswidrig hielten, gegen den Vorschlag ausgesprochen, der nur nach ganz erheblichen Änderungen an seiner ursprünglichen Form umgesetzt werden konnte. Außerdem wurden eine Mittelstandskasse in Posen und eine deutsche Bauernbank in Danzig zugunsten der deutschen Kolonisten eingerichtet und die Unterdrückung der Verwaltung durch zusätzliche Ostmarken-Zulagen für große Beamtengruppen in den Ostprovinzen gefördert, Es wurden Mittel für öffentliche Bibliotheken und Vorlesungen in großem Umfang bereitgestellt, eine königliche Akademie in Poznan (1903) und eine technische Hochschule in Danzig (1904) gegründet und Mittel für den Bau eines königlichen Residenzschlosses in Poznan bereitgestellt. Ein Versuch der polnischen Regierung, die sich mit viel Energie und Einfallsreichtum gegen die Repressionsmaßnahmen der Regierung wehrte, 1906-07 in der Provinz Posen einen Schülerstreik zu organisieren, um gegen die Repressionen an den Schulen zu protestieren (die Kinder beantworteten die ihnen gestellten Fragen nicht auf Deutsch), wurde vom Oberpräsidenten Wilhelm von Waldow mit aller Härte unterdrückt.

Die gesamte energische „Ostmarkpolitik“ konnte jedoch nur Teilerfolge aufweisen, und 1910 begann im Zusammenhang mit der stärkeren Abhängigkeit der Regierung vom Zentrum in Reichstag und Landtag eine Periode einer weitgehend versöhnlicheren Politik gegenüber den Polen (vertreten u.a. durch den neuen Landwirtschaftsminister Clemens von Schorlemer-Lieser), ohne jedoch die Leitprinzipien der Regierung auf diesem Gebiet in wesentlichen Teilen aufzugeben. So wurde 1912 das so genannte „Flurbereinigungsgesetz“ verabschiedet, mit dem 100 Millionen Mark für den Erwerb von Grundstücken bereitgestellt wurden, die zu günstigen Bedingungen an deutsche Bauern und Arbeiter verpachtet werden sollten, um den deutschen Grundbesitz in den „national bedrohten“ Teilen der Provinzen Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Schleswig-Holstein zu festigen und zu stärken. Zur Politik der Ausrottung der dänischsprachigen Bevölkerung in Nordschleswig in der Provinz Schleswig-Holstein, die parallel zur Ostlandpolitik verlief.

Bülow trat am 14. Juli 1909 zurück und wurde sowohl als Kanzler als auch als preußischer Ministerpräsident von Theobald von Bethmann-Hollweg abgelöst, der von März 1905 bis Juni 1907 preußischer Innenminister und anschließend Staatssekretär und Leiter des deutschen Innenministeriums gewesen war. Er war kein Freund der Bülow“schen „Blockpolitik“, sondern verfolgte vor allem in Preußen eine dezidiert konservative Politik, wenngleich eine neue „Blockbildung“ (zwischen dem Zentrum und den Konservativen, der „schwarz-blaue Block“) zeitweise einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Regierungspolitik ausübte.

Die bereits von Bismarck scharf kritisierte Frage der Änderung des veralteten preußischen Wahlrechts stand in den folgenden Jahren immer wieder auf der Tagesordnung. Zu Bülows Zeiten waren die eklatantesten Unregelmäßigkeiten in den Wahlkreisen durch die Schaffung von zehn neuen Wahlkreisen in Berlin und Umgebung sowie in den am dichtesten besiedelten Kohlerevieren im Jahr 1906 beseitigt worden. Infolgedessen zog bei den Wahlen 1908 eine kleine, aber für die bürgerlichen Parteien unangenehme sozialdemokratische Gruppe in den preußischen Landtag ein. In seiner Thronrede im selben Jahr versprach der Kaiser eine „organische Weiterentwicklung“ der Verfassungsbestimmungen über das Wahlrecht und die Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer. Der angekündigte Reformvorschlag wurde erst am 4. Februar 1910 vorgelegt und sah die Einführung von Direktwahlen vor, behielt aber die offene Wahl an der Urne und das von Sozialisten und Liberalen heftig bekämpfte Dreiklassensystem bei, allerdings mit wesentlich veränderten Zählungsregeln und der Bevorzugung von Bürgern mit höherer Bildung, den so genannten Kulturträgern“.

Der Vorschlag war Gegenstand langwieriger Verhandlungen, zunächst in der Abgeordnetenkammer und dann im Oberhaus, und seine ursprüngliche Form wurde fast bis zur Unkenntlichkeit verändert. Schließlich erklärte Bethmann-Hollweg, dass die Regierung keinen Wert auf die Fortsetzung der Verhandlungen in dieser Frage lege (Mai) und dass es seither keine neue Initiative der Regierung in dieser im Lande heftig diskutierten Frage gegeben habe. In der Zwischenzeit sprachen sich die Sozialdemokraten und die Freien Demokraten immer vehementer für die Einführung des „parlamentarischen Wahlrechts“ (allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht) auch in Preußen aus, während die Konservativen eine wachsende Abneigung gegen eine radikalere Änderung der bestehenden Wahlordnung zeigten und die Zentrums- und Nationalliberalen zu einer Art Kompromisslösung des Streits neigten.

Das lärmende Verhalten einiger sozialdemokratischer Abgeordneter bei den Landtagssitzungen führte 1910 zu einer Verschärfung der Geschäftsordnung und auch später zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihnen und dem Präsidium der Kammer. Im Jahr 1913 kam es zu einer endgültigen Einigung mit dem Herzog von Cumberland und seinem Sohn, Prinz Ernst August (der am 24. Mai desselben Jahres mit der einzigen Tochter Kaiser Wilhelms verheiratet wurde), und damit wurde die welfische Agitation gegen die Eingliederung Hannovers in Preußen im Zusammenhang mit der Thronbesteigung von Prinz Ernst August in Braunschweig jeglicher Unterstützung durch die alte hannoversche Dynastie beraubt und wurde praktisch irrelevant.

Während des Ersten Weltkriegs wurden die Forderungen nach einer gründlichen Reform der veralteten preußischen Verfassung von 1850 lauter. In der Thronrede vom Januar 1916 wurde eine Wahlrechtsreform in Aussicht gestellt, die jedoch auf die Zeit nach dem Krieg im Februar 1917 verschoben wurde. In den letzten Jahren der Monarchie wurde das Amt des Ministerpräsidenten von den Kanzlern Bethmann Hollweg (bis 14. Juli 1917), Michaelis (Juli-Oktober 1917), Hertling (November 1917-September 1918) und Prinz Max von Baden (Oktober-November 1918) ausgeübt. Die „Osterbotschaft“ vom 7. April 1917 kündigte die Abschaffung des Drei-Klassen-Wahlsystems, die Einführung unmittelbarer und geheimer Wahlen sowie die Neuordnung des Oberhauses an. Diesen Versprechungen folgten am 11. Juli desselben Jahres neue Versprechungen über das gleiche Wahlrecht und die rasche Vorlage des Reformgesetzes. Hertling legte am 24. November desselben Jahres eine Regierungsvorlage vor, doch die rechte Mehrheit im Landtag verzögerte deren Behandlung. Er wurde in der Abgeordnetenkammer abgelehnt und im September 1918 im Oberhaus behandelt; erst im Oktober desselben Jahres wurde unter dem Druck des Weltgeschehens der Widerstand der Rechten gegen die Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Preußen gebrochen, und kurz darauf (9. November) brach die Revolution aus.

Fristat (1918-1947)

Am Ende des Krieges wurden revolutionäre Arbeiter- und Soldatenräte gebildet, deren Exekutivrat am 13. November 1918 eine provisorische Regierung ernannte. Der Premierminister war Paul Hirsch.

Der Exekutivrat wurde bald darauf abgeschafft und am 26. Januar 1919 fanden allgemeine Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung statt, die eine provisorische Verfassung verabschiedete. Im März 1919 trat eine Koalitionsregierung unter Paul Hirsch ihr Amt an, gefolgt von einer neuen Koalitionsregierung unter Otto Braun nach dem so genannten Kappkuppen. Nach Fertigstellung der Verfassung wurden im Februar 1921 allgemeine Wahlen abgehalten.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Preußen in einen Freistaat Preußen umgewandelt, der mit 60 % des deutschen Staatsgebiets der größte der Weimarer Republik war. Da sie sowohl das industrielle Ruhrgebiet als auch die Großstadt Berlin umfasste, hatte die Linke einen großen Einfluss. Die meiste Zeit der 1920er Jahre wurde der Freistaat von einer Koalition aus Sozialdemokraten und dem katholischen Zentrum regiert.

Die demokratische Verfassung Preußens wurde 1932 durch einen Staatsstreich des konservativen Kanzlers Fritz von Papen abgeschafft. Hermann Göring wurde 1933 preußischer Innenminister und sorgte dafür, dass jede demokratische Opposition verfolgt wurde. Das nationalsozialistische Deutschland hob 1934 die Autonomie aller deutschen Staaten auf. Rechtlich gesehen blieb Preußen bis zum Ende des Krieges bestehen, aber in der Praxis wurde die gesamte Verwaltung von den von der NSDAP eingeführten Gauverwaltungen übernommen.

Im Jahr 1945 besetzte die Sowjetunion ganz Ost- und Mitteldeutschland. Die deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, Schlesien, Pommern, Ostbrandenburg und Ostpreußen wurden an Polen abgetreten. Die Sowjetunion selbst behielt den nördlichen Teil Ostpreußens, einschließlich der Stadt Königsberg, die in Kaliningrad umbenannt wurde. Schätzungsweise 10 Millionen Deutsche wurden aus diesen Gebieten vertrieben, was eine der größten ethnischen Säuberungen aller Zeiten darstellte. Die Vertreibungen und die Verstaatlichung des Landes durch das ostdeutsche kommunistische Regime markierten das Ende Preußens.

Formal wurde Preußen 1947 von den vier Besatzungsmächten aufgelöst. In der sowjetisch besetzten Zone wurden aus den ehemaligen preußischen Gebieten die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt gebildet. Im Jahr 1952 wurden diese ebenfalls abgeschafft und bis 1990 durch kleinere Bezirke ersetzt. Die in der westalliierten Besatzungszone gelegenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bestehen zum großen Teil aus ehemaligen preußischen Gebieten.

Nach der Verfassung vom 31. Januar 1850, die durch spätere Gesetze teilweise geändert und durch das Dekret vom 20. September 1866 in den am 1. Oktober 1867 annektierten Gebieten eingeführt wurde, war Preußen eine konstitutionelle Monarchie, in der die gesetzgebende Gewalt gemeinsam vom König und der Vertretung ausgeübt wurde. Der König wurde mit 18 Jahren volljährig. Während seiner Minderjährigkeit oder wenn er aus anderen Gründen für längere Zeit an der Regierung gehindert war, wurde die Regierung vom nächsten Prinzen in der Thronfolge geführt (wenn es keinen gab, wählte der Landtag den Regenten). Die Krone wurde in der männlichen Linie durch Geburtsrecht vererbt. Das Königshaus der Hohenzollern gehörte der evangelischen Lehre an.

Die Stellung des Königs gegenüber der Regierung entsprach derjenigen, die normalerweise einem konstitutionellen Monarchen eingeräumt wird. Er übte seine Regierungsgeschäfte über ein Staatsministerium aus, das sich aus dem Ministerpräsidenten, der nach der Gründung des Deutschen Reiches in der Regel der Reichskanzler war, und den Ministerpräsidenten zusammensetzte, von denen acht Leiter von Ministerien (Abteilungen) und einige Minister ohne Abteilung waren. Letztere waren früher einige der Staatssekretäre des Deutschen Reiches.

Das Amt des Ministerpräsidenten war in neun Ministerien unterteilt, von denen nur acht tatsächlich existierten, da die Außenpolitik, die das gesamte Deutsche Reich betraf, vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten wahrgenommen wurde. Der Kanzler trug jedoch weiterhin den Titel eines preußischen Außenministers. Die eigentlichen Ministerien waren:

Der König entschied über die Verteilung der Angelegenheiten auf die verschiedenen Ministerien.

Die Verfassung sah zwar vor, dass ein Minister von einer der Kammern wegen eines Verfassungs-, Bestechungs- oder Hochverratsdelikts angeklagt und vom höchsten Gericht des Landes verurteilt werden konnte, aber detaillierte Vorschriften über die Haftung, das Verfahren und die Bestrafung wurden nie erlassen, so dass eine gesetzliche Ministerhaftung in Preußen faktisch nicht existierte.

Neben den Ministerien gab es weitere unabhängige zentrale Einrichtungen:

Das Ministerium des Königlichen Haushalts und das Geheime Kabinett des Königs für zivile und militärische Angelegenheiten waren ebenfalls vom Staatsministerium getrennt.

Folkrepresentationen

Die Abgeordnetenkammer, auch Landtag genannt, bestand aus zwei Kammern: dem Herrenhaus (Oberhaus) und dem Haus der Abgeordneten (Unterhaus). Die gesetzgebende Gewalt wurde vom König und den beiden Kammern gemeinsam ausgeübt, und die Initiative zur Gesetzgebung lag sowohl beim König als auch bei jeder Kammer. Der Landtag hatte die Befugnis zur Besteuerung und zur Kontrolle der staatlichen Regulierung.

Finanzielle Angelegenheiten wurden zunächst im Abgeordnetenhaus und dann im Herrenhaus behandelt, das die staatliche Regelung nur in ihrer Gesamtheit annehmen oder ablehnen konnte. Alle Beschlüsse wurden mit absoluter Mehrheit gefasst, über Verfassungsfragen musste jedoch nach einer Frist von mindestens 21 Tagen ein zweites Mal abgestimmt werden. Die Mitglieder konnten für ihre Äußerungen im Plenum nur von der Kammer, der sie angehörten, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Minister hatten Zugang zu beiden Kammern und konnten jederzeit das Wort ergreifen, durften aber nicht an der Abstimmung teilnehmen, es sei denn, sie waren tatsächlich Mitglieder der Kammern. Das Regierungssystem war nicht streng parlamentarisch, da die Minister von den Parteien unabhängig waren und nicht unbedingt die Ansichten der Parlamentsmehrheit vertreten mussten.

Das Herrenhaus bestand aus

Die erblichen Mitglieder waren (1914) 98, die ohne Vorschlag ernannten 46 und die nach Vorschlag ernannten 170.

Die Abgeordnetenkammer bestand aus 443 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von fünf Jahren in indirekten Klassenwahlen gewählt wurden.

Jeder volljährige Bürger, der keine Sozialhilfe bezog und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnte, hatte das Wahlrecht. Innerhalb jedes Wahlkreises wurden die Wähler nach der Höhe ihrer direkten Steuern in drei Klassen eingeteilt, so dass jede Klasse ein Drittel der Steuern aller Wähler erhielt. Die höchsten Steuerzahler, die zusammen ein Drittel der Steuern des Wahlkreises zahlten, bildeten eine Klasse, die nächsthöheren Steuerzahler eine andere und alle anderen, die wenig oder gar keine Steuern zahlten, eine dritte. Jede Klasse ernannte ein Drittel der Wähler, die Abgeordnete benennen sollten; für je 250 Einwohner wurde ein Wähler ernannt.

Wählbar ist jeder, der das Wahlrecht besitzt, das 30. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr preußischer Staatsbürger ist. Die Wählbarkeit war nicht an den Wahlkreis gebunden. Die Wahlen wurden in offener Abstimmung durchgeführt.

Die Kammern wurden vom König jedes Jahr zwischen Anfang November und Mitte Januar einberufen, und so oft es die Umstände erforderten. Wenn die Abgeordnetenkammer aufgelöst wurde, musste die neu gewählte Kammer innerhalb von 90 Tagen zusammentreten. Die Sitzungen waren im Allgemeinen öffentlich. Das Quorum lag bei 60 Mitgliedern der Kammer der Ritter und mehr als der Hälfte der Abgeordnetenkammer.

Aufgrund seiner Beziehung zum Deutschen Reich war das Regierungssystem Preußens recht komplex. Der König von Preußen war gleichzeitig der deutsche Kaiser, und der Ministerpräsident war der Kanzler des Deutschen Reiches. Die auswärtigen Angelegenheiten entsprachen denen des Deutschen Reiches, nicht aber die kriegerischen, denn Preußen hatte ein eigenes Kriegsministerium, das die oberste militärische Verwaltungsbehörde für Preußen und die Staaten war, die ihre militärische Verwaltung aufgrund von Konventionen Preußen überlassen hatten (was für alle außer Bayern, Württemberg und Sachsen galt). Außerdem waren Zoll-, Post- und Telegrafendienste auf das Deutsche Reich übertragen worden.

Preußen hatte nur 17 Stimmen im Bundesrat, also weniger als ein Drittel der Gesamtzahl (61), aber sein Einfluss wurde dadurch gesichert, dass die kleinen Nordstaaten fast ausnahmslos mit Preußen stimmten. Preußen entsandte 236 Abgeordnete in den Deutschen Bundestag, mehr als die Hälfte der Gesamtzahl (397). Das System der doppelten Vertretung war in vielerlei Hinsicht schwierig zu handhaben, da der deutsche Reichstag und der preußische Landtag oft gleichzeitig tagten und viele Mitglieder in beiden vertreten waren. Im Falle eines Konflikts zwischen der Gesetzgebung des Deutschen Reichs und Preußens hatte die erstere Vorrang.

Preußen wurde in 12 Provinzen aufgeteilt: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz. Berlin und Hohenzollern wurden nicht in eine Provinz eingegliedert, sondern bildeten eigene Verwaltungsbezirke.

Jede Provinz wurde in zwei bis sechs Regierungsbezirke unterteilt, insgesamt 35 (außer Berlin und Sigmaringen), diese in Kreise (596 im Oktober 1913) und die Kreise schließlich in Gemeinden (Gemeinde).

Gemeinden

Die größeren Städte bildeten in der Regel gleichzeitig eine Gemeinde und einen Kreis (Stadtkreis, insgesamt 109, Stand Oktober 1913). Die neuere Gesetzgebung gab der Selbstverwaltung immer mehr Raum. Das Gemeindeoberhaupt war ein von der Gemeindeversammlung für sechs Jahre gewählter Schulze oder Dorfrichter, der die alleinige Entscheidungsbefugnis hatte, aber von mindestens zwei (höchstens sechs) für denselben Zeitraum gewählten Schöffen unterstützt wurde.

Die Gemeindeversammlungen waren in den einzelnen Provinzen unterschiedlich, aber das Wahlrecht wurde je nach Vermögen ausgeübt. In vielen Provinzen wurde die Entscheidungsbefugnis der Gemeindeversammlung an eine gewählte Vertretung (Gemeindevertretung) delegiert. Einige große Landgüter (Gutsbezirke) bildeten ihre eigenen Gemeinden. In den meisten Teilen des Landes hatten mehrere Landgemeinden und Gutsbezirke eine gemeinsame Vertretung (Amtsvertretung oder Amtsausschuss) mit Entscheidungsbefugnissen in bestimmten Angelegenheiten, die den Gemeinden desselben Bezirks gemeinsam waren. Die Stadtverwaltung in den Städten bestand aus den Stadtverordneten, die für sechs Jahre nach Klassen und Vermögen (die Hälfte der Haushalte) gewählt wurden, und dem Magistrat, der aus dem Bürgermeister, einem Stellvertreter (Vizebürgermeister) und einigen Ratsherren, Stadträten oder Ratsmännern bestand, die von den Stadtverordneten gewählt wurden.

Verwaltung der Schaltkreise

Der Kreis war die zweite Ebene der Verwaltungsorganisation und umfasste in der Regel mehrere Gemeinden; alle Städte mit (außer aktiven Militärs) mehr als 25.000 Einwohnern (in Westfalen 30.000, in der Rheinprovinz 40.000 Einwohner) bildeten jedoch eigene so genannte Stadtkreise (auch kleinere Städte konnten ausnahmsweise durch königlichen Erlass eigene Stadtkreise bilden). An der Spitze der Kreisverwaltung stand ein von der Regierung eingesetzter Kreistag, der den Vorsitz im Kreisausschuss führte. In den östlichen Provinzen hieß die Vertretung des Kreises Kreistag, in den westlichen Kreisen Kreisstände, die nach dem Ständeprinzip zusammengesetzt waren.

Das Regierungsviertel war nicht vertreten. Die Verwaltung erfolgte durch eine kollegiale Bezirksregierung, bestehend aus einem Regierungspräsidenten mit Assistenten (Oberregierungsräte und andere) und einem Bezirksausschuss aus sechs Personen, von denen der König zwei auf Lebenszeit und vier vom Provinzialausschuss (in Hessen-Nassau vom Landtag) für sechs Jahre ernannte.

Provinzialregierung

An der Spitze der Landesregierung stand ein Oberpräsident, der im Auftrag des Königs allen Zweigen der Verwaltung vorstand und über Angelegenheiten entschied, die mehrere Regierungszweige betrafen. Ihm zur Seite stand ein Provinzialrat (sechs Mitglieder, von denen fünf für sechs Jahre gewählt wurden) mit mehreren Ausschüssen für verschiedene Verwaltungszweige.

Die Vertretung der Provinzen wurde als Provinziallandtag bezeichnet, dessen Zusammensetzung und Befugnisse sich jedoch von Provinz zu Provinz unterschieden. In Posen war die Zusammensetzung des Landtags nach Ständen oder Klassen (Ritterschaften, Städte und Landgemeinden) gegliedert. In den anderen Provinzen entsendet jeder Stadt- oder Landkreis zwei oder mehr Vertreter in den Landtag, je nach Bevölkerungszahl des Landkreises. In den städtischen Bezirken wurden die Vertreter vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung gewählt, in den ländlichen Bezirken vom Kreistag. Gewählt wurde für sechs Jahre.

Der Landtag trat mindestens alle zwei Jahre auf Einladung des Königs zusammen und wählte seinen Präsidenten selbst. Er wählte auch einen sogenannten Landeshauptmann (in Brandenburg und Hannover Landesdirektor genannt) für sechs bis zwölf Jahre, wobei die Wahl vom König bestätigt werden musste. Der Landeshauptmann war für die laufende Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zuständig und wurde von mehreren Beamten unterstützt. Auf Wunsch konnte der Landtag anstelle des Landeshauptmanns ein kollegiales Landesdirektorium einsetzen (ein solches Gremium gab es nur in Hannover). Andererseits ernannte jeder Landtag für sechs Jahre einen Provinzialausschuss, der aus einem Vorsitzenden und sieben bis dreizehn Mitgliedern bestand, denen auch der Landeshauptmann im Namen des Amtes angehörte. Er hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des Landtags vorzubereiten und auszuführen, bestimmte ihm übertragene Angelegenheiten (Gesundheits- und Armenfürsorge) zu verwalten und die leitenden Provinzbeamten zu ernennen.

Die kommunale Selbstverwaltung war früher von Provinz zu Provinz sehr unterschiedlich, und bis in die 1880er Jahre gab es einen deutlichen Unterschied in der kommunalen Selbstverwaltung zwischen den sieben östlichen Provinzen (mit Ausnahme von Poznan) und den anderen. In ersterem war seit 1872 ein modernes System von Bezirken in Kraft, das 1881 überarbeitet und 1884-88 auf die anderen Provinzen (mit Ausnahme von Poznan) ausgedehnt wurde. Auch die zuvor bestehenden Unterschiede im Umfang und in den Formen der Selbstverwaltung in den Provinzen wurden gleichzeitig mit der genannten Ausnahme (Posen) abgeschafft.

Hinweis

Quellen

  1. Preussen
  2. Preußen
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